Betrunken mit Roller gefahren

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hattest du keine Ausfallerscheinungen (Unsichere Fahrweise, unsicherer Gang...), kommt nur ein Bußgeldverfahren wegen Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze nach § 24a StVG auf dich zu. Für einen Erstverstoß erwarten dich 500 Euro Geldbuße, 28,50 Euro Verfahrenskosten, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Das Fahrverbot kannst du bis zu vier Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids hinausschieben, wenn du in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot hattest.

Wurden die oben genannten Anzeichen bei dir festgestellt, wird dir mit Trunkenheit im Verkehr eine Straftat nach § 316 StGB vorgeworfen. Die Folge ist ein Strafbefehl mit 20 bis 40 Tagessätzen Geldstrafe, der Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) und einer Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten (§ 69a StGB). Eine neue Fahrerlaubnis kannst du frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen, eine MPU wird nicht verlangt.

DH! Die beste Antwort bis jetzt.

Danke für die Auszeichnung! :-)

helfen kann da niemand, aber heute ist Dein Glückstag! Es ist nix passiert! Du bist unverletzt und Dein Mitfahrer auch! So billig kommst Du nie mehr weg! Nur 4 Wochen Fahrverbot und paar Hundert EUR Strafe! Freue Dich!! Und Du bist geheilt von dem Irrglauben, dass man, wenn man jung ist, jeden Quatsch machen kann, ohne belangt zu werden!!

Geldstrafe nehm ich jetzt mal an

Fahrverbot und Geldstrafe. Mindestens 500 Euro, höchstens 3000 Euro. Sofern du kein Einkommen hast, wird es bei den 500 Euro bleiben.

Das kann man so pauschal nicht sagen! Die Geldbuße ist mehr oder weniger fix, nach unten wie nach oben, aber eine mögliche Geldstrafe orientiert sich am Einkommen.

Gesetzt den Fall, der Täter hätte kein Einkommen, wird regelmäßig ein Tagessatz von 10 Euro festgesetzt. Geht man nun von einer Regelbestrafung bei Ersttätern mit 20 bis 40 Tagessätzen aus, können die Folgen einer Straftat auf den ersten Blick harmloser sein als die einer Ordnungswidrigkeit. Genauso kann ein Tagessatz für Wohlhabende auch 1.000 Euro betragen.

@adk710

Heisst das also das ich jeden Tag 10€ zahlen müsste?

@MpRoduct

Heisst das also das ich jeden Tag 10€ zahlen müsste?

Nein. Der Tagessatz heißt nur so, weil er ungefähr so hoch ist wie dein tägliches Einkommen. 30 Tagessätze entsprechen dabei etwa deinem Monatsnettolohn. Die Höhe des Tagessatzes und deshalb auch die Höhe der Geldstrafe ist daher immer unterschiedlich, ob nun ein ALG-II-Empfänger angeklagt ist oder ein Top-Manager, obwohl vielleicht beide zu 40 Tagessätzen verurteilt wurden.

Die Summe der Geldstrafe zahlt man natürlich idealerweise in voller Höhe auf einmal. Nur wenn man zahlungsunfähig ist, kann man einen Antrag auf Monatsraten stellen.

Gefährdung im Straßenverkehr, da kommt einiges auf Dich zu. Demnächst den Roller schieben oder stehen lassen und mit einem Taxi nach Hause fahren. Vielleicht das nächste Mal erst überlegen und dann handeln und nicht umgekehrt.

Für § 315c StGB müssten Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert in konkreter (!) Gefahr sein. Dazu reicht es nicht, dass auf der Fahrt irgendwann mal etwas passieren könnte, sondern dieser Tatbestand kann meistens erst zur Anwendung kommen, wenn schon etwas passiert ist.