Darf man Klausuren im Internet hochladen?

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Entscheidend ist immer die schöpferische Höhe, um nach dem UrhG einen besonderen Schutz zu genießen. Handelt es sich bloß um triviale Lernmaterialien wie simple Rechenaufgaben, wäre bzw. ist die Veröffentlichung weniger problematisch. Je komplexer das Ganze wird, umso eher wird man deine Frage verneinen müssen.

Gerade bei Urheberrechtsfragen kommt es auf die genaue "Ausgestaltung" eines Werkes an. Sprich, ob die schöpferische Höhe damit erreicht wird oder nicht. Eine Aneinanderreihung von weniger komplexen Matheaufgaben wäre z.B. nicht besonderes schützenswert, da sie zu trivial sind.

Wie gesagt, es hängt immer vom jeweiligen Inhalt und dessen Gestaltung ab. In deinem Beispiel kommt ja auch nicht nur der Lehrer als Urheber infrage, sondern ggf. auch dritte. Sei es die Uni oder ein Verlag, der entsprechende Lernmaterialien erstellt hat. Je nach Fach, Thema und Komplexität ist ein Bejahen und Verneinen möglich.

In der Regel ist es nicht erlaubt, Klausuren im Internet hochzuladen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Klausur nicht von allen Schülern/Studenten gelöst werden durfte. Wenn jedoch alle Schüler/Studenten die Erlaubnis erhalten haben, die Klausur im Internet zu veröffentlichen, ist dies in der Regel unproblematisch.