Anzeige wegen Bedrohung und Beleidigung in diesem Fall möglich?
Werde über whatsapp von einer Person bedroht und beleidigt. Und das ziemlich heftig. “Ich gebe erst Ruhe wenn ein Stück von dir an meiner Wand klebt“, “wenn ich dich finde stecke ich dir den Kopf in den Arsch“, “ich habe deine adresse rausbekommen und weiß wo du wohnst, also pass auf“, “ich habe mehreren Leuten bescheid gesagt die dir auf die Fresse schlagen wenn Sie dich sehen“. Beleidigungen ala Hurenbock, Bastard u.v.m
Ist das für eine Anzeige ausreichend? Falls mir wirklich was passiert, soll die Polizei natürlich sofort wissen wer es war.
8 Antworten
Wenn du den Versender dieser Nachrichten einwandfrei identifizieren kannst, macht das durchaus Sinn.
Ob die Anzeige eingestellt wird oder nicht, darüber entscheidet die Staatsanwaltschaft. Die Polizei an sich ist verpflichtet jede Anzeige aufzunehmen.
Folgender Bearbeitungsweg: knicken, lochen, abheften.
Es ist keine Bedrohung, da Körperverletzung kein Verbrechenstatbestand ist. Nötigung scheidet auch aus, da er von dir ja nichts will.
Bleibt die Beleidigung, die jedoch nicht öffentlich erfolgte. Da wird die Polizei keine Zeit auf Ermittlungen verschwenden.
Natürlich. Besseres Beweismaterial gibt es doch gar nicht. Ob das nur Worte sind oder Taten ist egal. Geh lieber jetzt, es muss ja nicht erst etwas passieren. Sehr klug scheint diese Person allerdings nicht zu sein.
Man kann jeden wegen allem anzeigen. Die Frage ist nur immer, ob überhaupt eine Straftat vorliegt und was man davon hat.
In dem Fall ist das eindeutig eine (strafbare) Beleidigung, klar. Musst dich halt nur fragen, was du eigentlich davon hast wenn du damit zur Polizei läufst.
Was er davon hat? Das sind nicht nur Beleidigungen, sondern offensichtlich Drohungen. Wenn er wartet bis etwas passiert, hatte er zumindest nicht davon abzuwarten und eben nicht zur Polizei zu gehen.
Jup das reicht für einen Besuch bei der Person. Ab zur Polizei, Daten sichern und denen vorlegen.