Nothilfe bei Beleidigungen?

9 Antworten

"Nothilfe" gibt es nicht, der §32 StGB sagt ausdrücklich "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

Es ist grundsätzlich korrekt, dass z.B. eine Ohrfeige durchaus als Notwehr gesehen kann, wenn sie geeignet ist die Beleidigung zu beenden. Wenn jemand sagt "deine Mutter ist ne fette Bitch" und danach keinerlei Anzeichen gibt weiter zu beleidigen, wäre eine Ohrfeige keine Notwehr, da der Angriff (=die Beleidigung) nicht mehr "gegenwärtig" ist und die Ohrfeige die (abgeschlossene) Beleidigung somit nicht mehr abwenden kann.

Danke!

laut der Notwehr darf man sich gegen einen rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff wehren. Hierbei ist es egal, ob das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit, die Ehre oder das Eigentum bedroht ist. Somit dürfte ich zuschlagen, wenn jemand meine Ehre verletzt.

Nein, darfst Du nicht.

Das Schlüsselwort lautet "......abzuwenden".

Du kannst keine Beleidigung abwenden, mit keiner Maßnahme. Wenn jemand Dich was zusammenheißt, sind die Worte bereits ausgesprochen.

In dem Moment, wo der Dich beleidigt hat, die Wörter draußen sind, ist der Angriff bereits vorbei. Man sollte den Angriff doch schon verhindern können, das kannst Du jedoch nicht, also gibt es bei Beleidigung auch keine Notwehr.

Wie sieht es eigentlich mit Nothilfe aus?

Wo keine Notwehr, da auch keine Nothilfe. Total einfach, oder?

Deswegen, Du darfst nicht zuschlagen, weder wenn einer Dich was zusammen nennt noch Dein Fräulein Mutter beleidigt. Tust Du es, bist Du dran.

Laut deiner Logik, dürftest du dann auch nicht zurückschlagen, wenn dich jemand schlägt, da der Angriff bereits abgeschlossen ist. Da es aber bei einem Schlag/einer Beleidigung nicht bleibt und der nächste Angriff unmittelbar bevorsteht, dürfte man Notwehr anwenden.

@TaeKD
Laut deiner Logik, dürftest du dann auch nicht zurückschlagen, wenn dich jemand schlägt,

Darfst Du auch nicht.

Du darfst jemand schlagen, welcher im begriff ist, Dich zu schlagen. Hat er Dich geschlagen und tut es nicht mehr, darfst Du es nicht mehr.

Der Angriff muss gegenwärtig sein und die Handlung geeigent, diesen ABZUWENDEN.

Ohne das Abwenden keine Notwehr.

Da es aber bei einem Schlag/einer Beleidigung nicht bleibt und der nächste Angriff unmittelbar bevorsteht,

Nur wenn dies explizit bevorsteht. Es muss klar erkennbar sein und nicht sowas wie.... och joh, das könnte ja......

@feinerle

Auch, wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht darf man sich schon wehren. Man muss sich nicht erst schlagen lassen. Hat jemand schon die Fäuste oben und die Kampfstellung eingenommen, dann darf man zuschlagen, weil ein Angriff unmittelbar bevorsteht.

@TaeKD
Auch, wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht darf man sich schon wehren.

Nicht auch - NUR!

Hat jemand schon die Fäuste oben und die Kampfstellung eingenommen, dann darf man zuschlagen, weil ein Angriff unmittelbar bevorsteht.

Richtig. Es ist eindeutig zu erkennen.

Nur wie erkennt man, dass das nächste Wort, das jemand ausspricht, eine Beleidigung darstellen wird?

Eben, kann man nicht.

Darum ist keine Notwehr bei Beleidigung möglich.

Es gibt keine Anzeichen, die einem vorher verraten, dass man beleidigt wird. Und wird man beleidigt, bis man überhaupt verstanden hat, dass das eine Beleidigung war, ist es bereits vorbei.

@feinerle

Und was ist, wenn dich jemand mehrmals schlägt und auf einmal seine Fäuste mitten im Kampf wieder runter macht? Es wäre trotzdem eine gerechtfertigte Notwehr. Beleidigt dich jemand 2 Minuten lang ununterbrochen und hört nach mehreren Aufforderungen nicht auf, kann man davon ausgehen, dass er es weiter machen wird, weshalb man ihn schlagen darf.

@TaeKD
und auf einmal seine Fäuste mitten im Kampf wieder runter macht?

Dann liegt kein Anzeichen für einen Angriff mehr vor.

Total einfach.

Und dann ist das auch nicht mitten im Kampf, dann ist der beendet.

Beleidigt dich jemand 2 Minuten lang ununterbrochen und hört nach mehreren Aufforderungen nicht auf, kann man davon ausgehen

gar nichts kann man. Man muss zur Notwehr SICHER erkennen können, dass das nächste WORT beleidigend sein wird.

Das kann man faktisch gar nicht. Das nächste Wort kann auch ein Personalpronomen sein, eun Substantiv auch manchmal.

Der Satz:

"Du bist eine A-Geige" ist nicht gänzlich eine Beleidigung, nur das Wort A-Geige.

Du kannst jemandem nicht nach dem "Du bist" bereits eine klopfen, weil Du das Wort A-Geige erwartest. Es könnte auch was anderes kommen z.B.:"... meines Erachtens nicht würdig, dass ich weiter mit Dir spreche". Und schon liegt keine Beleidigung vor.

Sagt der "A-Geige", hat er es gesagt, dann ist es bereits zu spät für Notwehr.

Und nur weil einer vorher A-Geige gesagt hat, kann man nicht Ssicher sagen, was der als nächstes sagt.

Das erwartet man aber für eine Notwehr.

Glaubs endlich einfach - bei Beleidigung wird niemals auf Notwehr plädiert werden. In jedem Fall ist man dann dran wegen Körperverletzung.

Hast Du den Beitrag nicht zuende gelesen? Es war eigentlich schlüssig argumentiert.

Grundsätzlich wäre das denkbar, allerdings werden die Voraussetzungen für Notwehr gegen Beleidigungen bereits fast nie erreicht. Daher würde ich davon ausgehen, dass dies bei Nothilfe praktisch unmöglich ist.

Anstatt immer so auf das Wort Ehre zu pochen, sollten Menschen lieber nach der Vernunft gehen... aber das ist ein anderes Thema.

Nothilfe ist es sicherlich nicht, wenn du jemanden körperlich verletzt, der Schimpfworte ruft. Das kann auch schnell nach hinten losgehen. Denn wer den ersten körperlichen Schaden austeilt, ist meist der, der mehr "Schuld" bekommt.

Sollte es natürlich so sein, dass 4 oder 5 Leute auf 1 Person einreden und ihn bedrohen, sieht die Sache anders aus und du dürftest du (vorerst verbal) helfen.

In deinem Fall denke ich, sprechen wir über eine Lappalie, welche man sicherlich nicht mit Nothilfe begründen könnte, sobald du jemanden schlägst.

Du hast Dich mit der einschlägigen Rechtslage schon vorher vertraut gemacht, oder?

@Cwmystwyth

Was willst du jetzt genau wissen?

Das mit der Notwehr oder Nothilfe bei Ehrverletzung hast du wohl vollkommen falsch verstanden. Zu empfehlen wäre, hier äußerste Zurückhaltung zu üben, denn der Begriff der verletzten Ehre und daraus abgeleitete Taten stoßen außerhalb gewisser archaisch geprägter Zuwandererkreise eher auf stirnrunzelnde Ablehnung. Dies wird auch von Richtern gerne nach "abendländischen" Maßstäben beurteilt, weswegen Gewaltdelikte, die mit Ehrverletzungen begründet werden, auch in aller Regel genauso bestraft werden, wie grundlos ausgeführte Gewaltdelikte.

Also bitte alles wieder vergessen, was du dir da an zusammengereimten Sachen erzählen hast lassen.