Darf man im Treppenhaus Teppich verlegen?

7 Antworten

Der Flur gehört zur Gemeinschaftsfläche und auch wenn die Person Eigentümer ist, muss zumindest die WEG darüber entscheiden, ob sie das erlauben.

Ich würde die Verwaltung/ den Verwalter schriftlich per Einwurfeinschreiben auf die Gefahren hinweisen und auffordern etwas dagegen zu unternehmen.

teppichboden ist ein brennbares material deshalb ist es nicht zulässig

das treppenhaus ist der erste fluchtweg

außerdem muss jede bauliche veränderung in einem haus mit der WEG abgestimmt werden

Das ist so nicht korrekt. Prinzipiell dürfen Bodenbeläge in notwendigen Treppenräumen der Baustoffklasse B1 (schwerentflammbar) entsprechen.

Es gibt durchaus Teppichböden die diese Anforderung erfüllen (man siehe Hotel). Ob das nun für den vorliegenden Teppich zutrifft kann per Ferndiagnose nicht ermittelt werden.

Ausschlaggebend ist hier wohl doch eher der mietrechtliche Aspekt.

Eine rigorose Hausverwaltung würde den sofort entsorgen, denn sie würde davon ausgehen, dass der Teppich nicht mehr gebraucht wird und deshalb vor der Wohnungstür liegt.

Ich finde das höchst gefährlich. Gerade im Brandfall muss man davon ausgehen, dass Menschen unüberlegt im Dunkeln flüchten müssen, weil längst alle Sicherungen raus geflogen sind. Allenfalls wäre ein Streifen erlaubt, der nicht über die Türnische hinaus ragt oder die Größe üblicher Türabstreifer nicht übersteigt.

Badezimmerteppich? In grüün? Wie schlimm!

Grundsätzlich gehört eine Treppenhaus zum Gemeinschaftseigentum. Ohne Zustimmung der andere Eigentümer kann man da garnix machen.

Das Teppenhaus als Gemeinschaftseigentum darf nicht ohne die Zustimmung der WEG gestaltet werden.