Verkauf des elterlichen Hauses an Schwager. Habe ich Anspruch auf den Pflichtteil?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ein Notar dabei war, wirst Du nichts dagegen unternehmen können. Damit ist der "Kauf" beglaubigt. Es sei denn, Du kannst nachweisen, dass sie nicht mehr im Besitz ihrer geistigen Kräfte war. Aber das kann ich mir nicht vorstellen. Damit hätte der Notar gegen das Berufsethos verstoßen. Das wird er kaum zugeben.

Den damals behandelnden Arzt befragen und ggf. die Unterlagen des Krankenhauses einsehen.

Wenn zwischen der "Unterschrift" und der Einlieferung ins Krankenhaus, wo der Zustand untersucht und festgehalten wurde, kein zu großer Zeitraum bestand, könnten Rückschlüsse auf die Geschäftsfähigkeit gezogen werden.

Es ist ja auch auffallend, wie groß der Unterschied zwischen der Kaufsumme und dem tatsächlichen Wert des Hauses (liegt Gutachten darüber vor?) ist.

Das ist ein gefundenes Fressen für jeden Fachanwalt - viel Glück!

@Auskunft

Die gute Frau könnte eine 0 übersehen haben...

Nun ja, das ist auf jeden Fall ein Interessanter Fall: Für einen Anwalt - nicht für guteFrage!

Mein Empfinden sagt, dass es eigentlich unterste Schublade ist, aber da ja ein Notar anwesend war, das ganze knifflig wird! Was für ein Notar war denn das, dass der soetwas zulässt?

geh zu einem Anwalt mit Fachrichtung Erbrecht oder so. Der wird dir das sicher besser sagen können!

Das haus ist 350.000 Wert, der Kaufvertrag für 30.000 ist meiner meinung nach nicht 100% möglich, da eine Schenkung über 320.000€ vorliegt, wofür ja schenkungssteuer bezahlt werden muss. Da der Schwager nicht verwandt ist, muss er die kompletten 320.000€ zu 30%, also über 100.000e an Steuern abdrücken.

Ich hasse solche familienangelegenheiten, aber klär das mit einem Anwalt. Anschließent kannst du deinem Schwager weis machen, das er die 100.000e entweder an den Staat oder die fehlenden 85.000€ an dich zu überweisen hat.

ich sag dazu nur :rechtsanwalt !!!

im normalfall würde ich sagen, der vertrag ist ungültig, wenn der unterzeichner nicht mehr im vollbesitz seiner geistigen kräfte war ......

Da würde ich mal einen Anwalt aufsuchen, mit Halbwissen kommst du da nicht weiter. Im übrigen kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Notar eine kaum ansprechbare Person einen Vertrag unterzeichnen lässt.