Darf man im Supermarkt sich die Schuhe ausziehen, und dann die Füße in die Tiefkühltheke halten?

20 Antworten

explizit gibt es auch kein gesetz, daß dir verbietet, hineinzupinkeln.

aber ein gesetz gegen verunreinigung gibt es. einem rechtsverdreher wird schon das richtige einfallen - und wenn es das ist, daß du die truhe einschließlich inhalt kaufen mußt!

Sachbeschädigung, wenn du dir Erfrierungen holst!

Stell Dich vor dem Eingang des Supermarktes auf und mache dazu eine Kundenbefragung.

Falls Dir das nicht genügen sollte, kannst Du auch noch bei einer Universität eine Studie in Auftrag geben.

Er kann Dich mindstens hochkant rauswerfen und schlimmstenfalls die Polizei dazu holen damit die den Platzverweis durchsetzen.

Wenn Du auch nur irgendeine Art von Erziehung genosse hast, sollte Dir völlig klar sein, dass man seine Füße bei sich lässt und nicht in die Nähe von Nahrungsmitteln bringt, die jemand andres irgendwann essen soll... Wenns es für jeden kranken Hirndung ein Gesetz gäbe...

Sicher nicht, das wäredoch unhygienisch. wie kommen die anderen dazu, dann die Lebensmittel zu erwerben, wo deine Füße drau waren.,

Einen direkten Gesetzestext gibt es dafür sicher nicht, aber sowas wie Hygienevorschriften, Unfallverhütung usw.

Das reicht um dich rauszuwerfen, da hier (wie schon oftmal genannt) das Marktpersonal Hausrecht hat. Das heißt, daß die dir Hausverbot geben können - auch unbefristet!!!

Streng genommen müssen die dich nicht einmal in den Markt lassen, wenn denen deine Nase nicht gefällt, oder halt deine Füße.

Es heißt zwar "Der Kunde ist König" aber tatsächlich hat er absolut gar nichts zu melden und muss sich dem fügen was das Marktpersonal sagt.

In diesem Sinne - Viel Spaß...

Supermärkte sind Einrichtungen mit offenem Charakter (kein verschlossener Zugang, keine Türsteher, keine Einlasskontrolle wie z.B. durch Mitgliedskarten) und dürfen jemandem wegen unpassender Nase nicht abweisen. Ich habe oft genug auf Hausrecht gepocht, letztendlich muss der Abgewiesene aber ein nicht zumutbares Risiko darstellen oder besser noch schonmal was ausgefressen haben. Nur mal so nebenbei, damit auch meine Kunden um ihr Recht wissen. Eisbein geht natürlich garnicht und wird achtkantig rausgeworfen.

@Codarl

Stimmt schon, aber sie könnten wenn sie wollten (Türsteher etc.). Es gibt auch Märkte mit "Doorman" die dafür da sind unerwünschte Personengruppen fern zu halten.

Ich sagte ja auch "streng genommen", also theoretisch. Die Praxis sieht natürlich anders aus. Zudem ist das ja nicht immer auch im Interesse des Unternehmens.

Wie auch das Beipsiel Weintrauben kosten.

Streng juristisch Diebstahl, aber würde man den Kunden anzeigen gäbe es mächtig Ärger von "Oben".