Darf man Fasan jagen ohne Jagdschein usw.welche Strafen gibt es falls es nicht erlaubt sein sollte.hab da nämlich einen in Visier😏😏?

5 Antworten

Nein, natürlich darfst Du das nicht - das wäre Wilderei.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 292 Jagdwilderei

1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat

1. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,
2. zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder
3. von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich

begangen wird.

Brave48 
Fragesteller
 24.03.2016, 23:54

Und was ist wenn es in meinem garten ist,?? Und sich nicht verscheuchen lässt.?? ist ja mein Grundstück privatgelönde sozusagen?

antnschnobe, UserMod Light  25.03.2016, 00:06
@Brave48

Ein Fasan, der sich nicht verscheuchen läßt?

Das glaub, wer mag. Ich nicht.

Gilt oben genanntes. Und dazu:

Tierschutzgesetz

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen  oder  Leiden zufügt.
§ 292 StGB - Jagdwilderei


(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

  • 1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
  • 2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat

  • 1. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig
  • 2. zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder
  • 3. von mehreren mit Schusswaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich

begangen wird.


Lass dich einfach nicht erwischen. Also unauffällig jagen, z.b. den Fasan anlocken und einfangen, statt ihn im offenen Gelände zu schiessen. Und natürlich nur, wenn es wirklich niemand sieht. Auch solltest du es vermeiden, auffällige Spuren zu hinterlassen. Wenn du alles beachtest, dann sollte es eigentlich möglich sein, denn es gilt ja immer noch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Jedenfalls viel Glück auf deiner Fasanenjagd.

Auch wenn der Fasan eine eingeschleppte Art ist darf man das nicht.  Man darf ohne Jagdschein überhaupt nicht jagen. Das gilt als Wilderei. 

§ 292 StGB bedroht Jagdwilderei mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe.