Darf man "einfach so" kündigen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du einen Arbeitsvertrag hast, kannst Du diesen selbstverständlich jederzeit unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten, gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfrist kündigen.

Ausnahme: Es handelt sich um einen befristeten Arbeitsvertrag bei dem es keine Vereinbarungen über eine Kündigungsfrist gibt. Diese Verträge enden mit erreichen des Ziels (z.B. mit dem Beendigungsdatum) automatisch und sind ordentlich nicht kündbar.

Bei einer ordentlichen Kündigung muss man als AN keinen Grund angeben.

Hexle2  03.05.2018, 05:52

Danke fürs Sternchen

Eigentlich kannste gar nichts , möchtest aber zwei Monate etwas verdienen ?

Dann such persönlich etwas in der Wohngegend , nichts fragwürdiges im i.net . Red mit einem Geschäftsführer / Inhaber eines dir interessanten Unternehmens über die Situation.

So werden Sie geholfen!

Natürlich muss man sich an Regeln halten genauso wie auch Sein Chef

In der Probezeit kann man kurzfristig kündigen bzw gekündigt werden, danach gelten die Kündigungsfristen.

Am besten beim Vertrag unterschreiben klären - fals es nicht im Vertrag steht. Dann gelten vermutlich die gesetzlichen

Nicht nur ein Chef kann ohne Angabe von Gründen innerhalb der vermutlich vereinbarten Kündigungsfrist mit einer Frist von 2 Wochen kündigen , Du als Arbeitnehmer kannst dies auch.

Ansonsten Du als Arbeitnehmer musst niemals eine Kündigung begründen.

Um diese Jahreszeit bieten sich Erdbeerverkaufsstände an - die Verträge gehen ehedem nur über wenige Wochen.

Kommt drauf an. Wenn ihr einen Vertrag habt, wo drinnen steht, dass du mindestens 1 Jahr (Beispiel) da arbeiten musst, musst du auch da arbeiten.

melman86c  28.04.2018, 17:26

"Wenn ihr einen Vertrag habt, wo drinnen steht, dass du mindestens 1 Jahr (Beispiel) da arbeiten musst, musst du auch da arbeiten."

Wetten nicht?

TryLixGR  28.04.2018, 17:38
@melman86c

Verstehe ich nicht was du jetzt von mir willst.

Familiengerd  28.04.2018, 17:38
@melman86c
Wetten nicht?

Die Wette hättest Du verloren!

Wenn es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt (wie in dem Beispiel von TryLixGR), dann kann es nur dann - ordentlich - gekündigt werden, wenn diese Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich vereinbart wurde!

melman86c  29.04.2018, 13:08
@Familiengerd

Es geht mir um die Formulierung. Eine Befristung ist was anderes, als eine Klausel wo steht "Der AN verpflichtet sich mindestens ein Jahr hier zu arbeiten."

Und eine Klausel in einem unbefristeten Arbeitsvertrag in der steht, dass der Arbeitnehmer mindestens ein Jahr im Betrieb bleiben muss, ist unwirksam.

Familiengerd  29.04.2018, 13:15
@melman86c

Ich will Dir insoweit zustimmen, als es möglicherweise auf die konkrete Formulierung ankommt.

Aber immerhin kann auch die Klausel "Der AN verpflichtet sich mindestens ein Jahr hier zu arbeiten." ganz zweifelsfrei als Befristung auf 1 Jahr gedeutet werden.

Deine Behauptung der "Unwirksamkeit" ist ein wenig sehr voreilig!