450 Euro Minijob Vorteile/Nachteile

10 Antworten

Mehrere Minijob, jeder Arbeitgeber muß dich bei der Minijob-Zentrale bzw. Bundesknappschaft melden. Du musst bei den Arbeitgebern angeben das du weitere Jobs hast. Die Minijob-Zentrale schreibt die einzelnen AG an um das "nicht überschreiten" der 450,-€ zu kontrollieren.

Wir hatten im Betrieb eine Dame die 2 Minijobs hatte, ungefähr 1 Jahr gleichzeitig. Ich fand die Abwicklung etwas aufwendig vor allem wenn die Beträge auch unterschiedlich sind.

Hi,

ich hab Dir was rausgesucht, allerdings geht es da noch um 400€ und jetzt sind es aber 450€, aber ansonsten ist es gleich geblieben.

  1. Darf ich mehrere Minijobs ausüben?

Es dürfen unbegrenzt Minijobs angenommen werden. Dabei werden allerdings alle Beschäftigungen zusammengenommen und sollten die 400 Euro pro Monat oder die 50 Arbeitstage überschritten werden, dann müssen Abgaben geleistet werden.

3.Bin ich bei einem Minijob versichert?

Grundsätzlich ist ein Minijob versicherungsfrei. Das heißt, dass Sie selbst keine Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherungsbeiträge zahlen müssen. Lediglich Ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet gewisse Pauschalbeiträge (15% Rentenversicherungsbeiträge, 13% Krankenversicherungsbeiträge) zu zahlen.

  1. Welche Ansprüche habe ich als Minijobber?

Auch der Minijobber hat Ansprüche, die vom Arbeitgeber berücksichtigt werden müssen. So gelten für Minijobber bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung bei Krankheit und in den gesetzlichen Fristen im Falle einer Schwangerschaft. Weiterhin besteht der Anspruch auf einen bezahlten Urlaub für die Dauer des gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsanspruchs. Außerdem müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten und Arbeitstage, die aufgrund der gesetzlichen Feiertage entfallen, trotzdem bezahlt werden.

  1. Wie steht es mit dem Unfallschutz in Privathaushalten?

Jeder Arbeitnehmer in Privathaushalten ist automatisch gesetzlich unfallversichert. Die Beiträge sind in der Pauschale für die Arbeitgeber enthalten. Jeder Unfall, bei dem ein Arzt zu Rate gezogen wird, muss der Unfallversicherung gemeldet werden. Der Unfallschutz ist bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und den Arbeitswegen gewährleistet. Die Leistungen beinhalten alle ärztlichen Behandlungen, Kosten im Pflegefall, Medikamentenkosten, das Entgelt bei Verdienstausfall, sowie die Rente bei Arbeitsunfähigkeit oder an Hinterbliebene.

wenn Du mehr wissen willst, siehe Link

http://www.job-hotel.eu/index.php?id=5134>

Nachtrag, das hat sich verändert seit 2013

So berechnen sich die Beiträge zur Rentenversicherung bei einem Minijob

Seit dem 1. Januar 2013 unterliegen Minijobber grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Sie haben einen Beitragsanteil zur Rentenversicherung zu zahlen, sofern sie nicht die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt haben. Dies gilt ebenso für Minijobber, die in einer vor dem 1. Januar 2013 aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet haben oder noch verzichten werden.

Der Arbeitgeber hat einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Er beträgt 15 Prozent des Arbeitsentgelts bzw. 5 Prozent bei Minijobs in Privathaushalten.

Der Eigenanteil des Minijobbers ermittelt sich, indem von dem vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 18,9 Prozent (= Gesamtbeitrag) der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers abgezogen wird.

Quelle

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/00_startseite/03_container_news/13_02_28.html;jsessionid=7D82ED0AA6F6B687B6F6772F299BBC88?nn=356724>

@Pifendeckel
Der Arbeitgeber hat einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Er beträgt 15 Prozent des Arbeitsentgelts bzw. 5 Prozent bei Minijobs in Privathaushalten.  

Pauschalbeitrag des AG zur KV beträgt 13% des Bruttolohns bzw. 5% bei Minijobs in Privathaushalten! Zusammen mit der Pauschalsteuer von 2% entrichtet der AG insgesamt 30% Pauschalbeiträge an die Bundesknappschaft bzw. 12% bei Minijobs in Privathaushalten!

@siola55

Danke für die Info, ist das auch für 2013 gültig, da wurde das geändert und so steht es in dem Link den ich gepostet habe.

LG Sophia

@Pifendeckel

Hallo Sophia, die Rentenversicherungspflicht hat sich geändert zum 1.1.2013, ausser es wird ein Befreiungsantrag für die RV-Pflicht gestellt, dann bleibt der Stand von 2012!

Das heißt der AN muß die Differenz vom AG-Beitragssatz zum vollen Beitragssatz von 18,9% entrichten, sofern der AG nicht befreit ( unter 175 € mtl. Bruttoverdienst gelten Sonderregelungen!):

Hier der Link für die Pauschalbeiträge in 2013 bei Minijobs im gewerblichen Bereich bzw. in Privathaushalten:

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/04_400_euro_minijob/04_pauschalabgaben/node.html

Gruß siola

@siola55
...unter 175 € mtl. Bruttoverdienst gelten Sonderregelungen!    

Beachte: Die Berechnung des Pflichtbeitrags zur Rentenversicherung ist seit dem 1. Januar 2013 von mindestens 175 Euro (2012 = 155 Euro) zu berechnen. Der Beitrag, der mindestens zu zahlen ist, beläuft sich damit im Jahr 2013 auf 33,08 Euro (18,9 Prozent von 175 Euro). Die sogenannte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ist in allen Fällen zu berücksichtigen, in denen das tatsächliche Arbeitsentgelt 175 Euro unterschreitet.

Gruß siola

@siola55

Hi siola,

ja, ich weiß, hab gerade einen 450€ Job angetreten, aber Danke für Deine Mühe.

LG Sophia

Wenn du z. B. 451 Euro verdienst, dann musst du die volle Sozialversicherung bezahlen. www.minijobzentrale.de

ja, das ich nicht mehr verdienen darf das weiß ich :) TRotzdem Danke! Das sieht man ja dann schon an den Stunden in denen man beauftragt wird wenn man da drüber kommt kann ich das ja dann ablehnen ...

@Knoepfchen1981

"Beauftragung" und "Ablehnung" klingt ehr danach, als ob du dies als selbständiges Gewerbe laufen lassen willst.

Dann sähe die Sache etwas anders aus.

@kevin1905

und wie genau? Ich brqauch einen Gewerbeschein - kann aber unter 450 Euro verdienst ggf. über meinen Mann versichert sein oder wie läuft das dann? Ich hab echt keine Ahnung - will aber auch nix falsch machen - Danke für Deine Hilfe!

Wenn du mehrere solcher mini-Jobs hast, ist es einfacher, eine Mini-Selbständigkeit anzumelden. Nennt sich Hausmeisterservice. Versichern für diesen Job musst du dich natürlich selbst, aber da du während des Studiums ohnehin Versichert bist, ist die Zuzahlung dann nicht so hoch. Natürlich musst du diese Einkünfte dem Finanzamt melden. Aber da du unter jedem Mindestbetrag bleibst, ist dafür keine Steuer fällig.

ist ein Fernstudium OHNE Versicherung - bin aber ggf. über meinen Ehemann versichert!?

@Knoepfchen1981

Bei Selbstständigkeit die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung beachten, liegt nämlich unterhalb der 450,-€, glaube bei 385.-€.

@ellaluise

Danke für die Ergänzung, hatte ich vergessen.

@ellaluise
Bei Selbstständigkeit die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung beachten, liegt nämlich unterhalb der 450,-€, glaube bei 385.-€.  

Leider ist bei einer Selbstständigkeit die Familienmitversicherung nicht möglich!

Siehe den Link hierzu: http://www.aok.de/bayern/leistungen-service/familienversicherung-34019.php

Die Familienversicherung ist außerdem nicht möglich, wenn Ehegatten/Lebenspartner und Kinder selbst pflichtversichert bzw. freiwillig versichert, versicherungsfrei (nicht wegen einer geringfügigen Beschäftigung), von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind.

Gruß siola

Hallo, ich denke als Tiersitter bekommst du nur tatsächlich geleistete Stunden bezahlt. Wie das mit der Haushaltshilfe ist, hängt vom Vertrag ab. Im Krankheitsfall solltest du aber eine Lohnfortzahlung bekommen. Es sei denn du arbeitest irgendwo im privat Haushalt, dann wirst du auch nur für tatsächlich geleistete Stunden bezahlt. Erfrag das noch einmal.

Zum Zuverdienst: Ich nehme an du bekommst Bafög? generell gilt 400 Euro im Monat oder aber eine jahreshöchstgrenze von 4.800 im Jahr und dabei ist es egal ob du in 3 Monaten 4.800 verdienst oder in 12, du darfst nicht darüber hinaus verdienen, damit der Anspruch erhalten bleibt.

Nein, kein #Bafög - da verheiratet alles Eigenleistung!