Steuerklasse 6 bei Nebenjob auf Honorarbasis?

2 Antworten

...wenn ich mehr als 450€ verdienen würde gäbe es soweit ich weiß vorläufig kein Kindergeld mehr

Ist ein großer Irrtum von dir: der Kindergeldanspruch ist bereits seit 2012 einkommensunabhängig!

Gibt es zum Beispiel eine Grenze wieviel ich als Ausbildungssuchender verdienen darf...

Der Kindergeldanspruch ist nicht das Problem, sondern deine bisher kostenlose Familien(kranken)versicherung über die Eltern - hier gelten Einkommensgrenzen von aktuell 455€ als mtl. Einkommen!

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Solange du unter 25 bist und z.B. als Ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit bist, noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast, könntest du auch mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden arbeiten, du müsstest nur nachweisen können, dass du auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung bist.

Dein Einkommen spielt dabei in Bezug auf das Kindergeld schon seit 01.01.2020 keine Rolle mehr, denn ab da gibt es keine Einkommensgrenzen mehr.

Du könntest dann bei mehr als 450 € Brutto und als unter 23 jähriges Kind nur nicht mehr kostenlos über ein Elternteil in der Familienversicherung mitversichert werden, dann würdest du durch deine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung selber ein Mitglied einer Krankenkasse ( KK ) sein, es gingen dann also vom Bruttoeinkommen entsprechend min. Sozialabgaben ab.