Darf man einen zweiten Namen am Briefkasten anbringen wenn die Person nicht im Haus wohnt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es dein Haus ist, kannst du so viele Namen daran anbringen, wie auf die Hauswand passen.

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, welche Namen Du an Deinen Briefkasten schreiben darfst.

vielen Dank für die Schnelle Antwort!

Ich sehe kein Verbot.

Ich frage mich aber, was das bringen soll. Es fällt mir nur ein, dass man eine Sendung auf einen falschen Namen auf die eigene Adresse haben will - ohne der Empfänger/Eigentümer der Sendung zu sein ...

Danke für die Antwort. Nein ich kaufe keine Drogen im Internet. Es geht hier um eine private familiäre Angelegenheit. Danke jedoch für das Interesse!

Hallo, mal gesetzt den Fall meine Tochter nimmt ein Jahr Auszeit und geht nach Indien was sollte sie mit ihrer Post machen? Einen Nachsendeantrag nach Indien geht ja woll nicht, deshalb einen den Namen an meinem Briefkasten obwohl sie ja nicht in dem Haus lebt und gemeldet ist. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es da eine Verordnung oder Gesetzt gibt das das verbietet.

@Nitram

In so einem Fall kann man seinen Zweitwohnsitz bei den Eltern angeben. Das ist z.B. bei Studierenden nicht unüblich. Zudem bin ich ja auch der Ansicht, dass dies zulässig ist. Ich hätte aber in einem solchen Fall eine andere Fragestellung erwartet.

Das scheint nicht ganz legal zu sein:

Bundesmeldegesetz (BMG) § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers

(6) Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.

Aber nur wenn sich jemand auch als dort wohnend meldet, der dort nicht wohnt.

@germanils

Sehe ich auch so. Der Rechtsgedanke der hinter der Vorschrift steckt, wird gleichwohl eine Rolle spielen. Ich kann nicht so tun, als wenn ich dort wohne, obwohl das nicht der Fall ist. Durch die Aufschrift am Briefkasten entsteht wenigstens eine Irreführung.

Wenn jemand in A wohnt, dort gemeldet ist, für den postalischen Empfang aber B angibt, sehe ich keinen Verstoß. Er hat es natürlich zu vertreten, wenn er nicht rechtzeitig Kenntnis erhält.

Eine reine Postadresse, ich wüsste nicht, wen das beanchteiligt. Mir fällt kein Verbot ein.

ebenfalls vielen Dank!