Darf man eine Person festhalten wenn sie jemanden angreift?

7 Antworten

Über das Jedermannsrecht bist du ja bereit aufgeklärt worden.

Ja, du darfst jemanden festhalten, der eine Frau sexuell belästigt hat, bis die Polizei kommt, sofern der Verdacht auf Flucht besteht und der Täter unbekannt ist. Du darfst aber keine unverhältnismäßige Gewalt anwenden.

Wenn ich persönlich etwas anfügen darf: Zivilcourage kann viele Gesichter haben. Nur eins davon ist es, wenn man den Täter der Polizei ausliefert und sich selbst als Zeuge der Tat zur Verfügung darstellt.

Aber du hilfst einer Frau, die sexuell belästigt wurde/wird grundsätzlich, wenn du ihr zur Seite stehst. Selbst wenn du dich hinterher um sie kümmerst und der Typ flüchten kann oder wenn du lautstark etwas sagst, dass ausdrückt, dass du das nicht in Ordnung findest oder sie einfach nur fragst, ob alle in Ordnung ist

Nichts ist schlimmer inmitten einer Menschenmenge mit einem übergriffigen Typen alleine gelassen zu werden. Da ist jede Hilfe Gold wert.

ja klar soll man soger

Ja und nein.

Über den sogenannten „Jedermanparagraphen“ darf man das. Aber nur solange die Identität des Angreifers nicht bekannt oder ermittelbar wäre.