Radfahrer für Mittelfinger festhalten?
Hallo.
Neulich hat mir ein Radfahrer den Mittelfinger gezeigt (Er hat eine Rote Ampel missachtet und ich musste schnell ausweichen)
Leider ist er schnell weg gefahren, bevor ich die Polizei rufen konnte.
Ein Mittelfinger ist ja eine Straftat, dürfte man eine Person (in diesem Fall den Radfahrer) dafür einfach ausbremsen und festhalten, bis die Polizei kommt? Und was, wenn er sich wehrt? Dürfte man ihn dann sogar zu Boden bringen, oder muss man dann loslassen, wenn man seine Rechte nicht überschreiten will?
4 Antworten
Bis Du Dir sicher, dass Du wegen einem albernen Kindergartenpups da wirklich anfangen willst, Dich mit jemandem herumzubalgen?
Schwamm drüber und gut, alles hat seine Grenzen.
Ein Mittelfinger ist ja eine Straftat, dürfte man eine Person (in diesem Fall den Radfahrer) dafür einfach ausbremsen und festhalten, bis die Polizei kommt?
Ausbremsen nicht. Nur festhalten.
Und was, wenn er sich wehrt?
Dann musst du ihn gehen lassen.
Dürfte man ihn dann sogar zu Boden bringen, oder muss man dann loslassen, wenn man seine Rechte nicht überschreiten will?
Du darfst ihn dabei nicht verletzen.
Was bringt mir das Festhalten, wenn ich ihn gegen lassen muss, sobald er sich wehrt?
Das allgemeine Festnahmerecht endet, wenn Gewalt notwendig wird.
wer sagt das? wo steht das? wer hat das so ausgelegt?
Dann aber läge u.U. Notwehr vor.
Verhältnismäßigkeitsprinzip
Bei einer Jedermannsrecht-Festnahme gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Begeht er eine verhältnismäßig geringe Tat, so darf er keine erhebliche Verletzung davon tragen. Das Festnamerecht nach § 127 StPO darf also nicht mit allen Mitteln durchgesetzt werden.
Herleitung siehe:
Wagner_gesetzt_endg (zjs-online.com) ab Seite 474
Schwierig. Wenn sich der Täter befreit hat, dann ist der Angriff nicht mehr gegenwärtig.
Vielen Dank für den Artikel. Aus ihm lese ich folgendes heraus:
- Das Verhältnismäßigkeitsprinzip wird im Artikel ja gerade diskutiert.
- In der entsprechenden Norm ist davon nichts zu lesen sondern als eine teleologische Beschränkung zu verstehen.
- Die Verhältnismäßigkeit von Art und Umfang der Festnahmehandlung ist nach einzelner Meinung zu wahren. Nicht aber müsse die Schwere der Tat mit einer Festnahme abgewogen werden.
laut norm: der festgenommene ist dann nach der flucht eben wieder verfolgt und kann erneut festgenommen werden.
Eines ist aber zu beachten. Der Artikel ist 10 Jahre alt. Ich habe ihn verlinkt, weil er gut erklärt, woher die Einschränkung der Norm kommt.
Heute würde ich jedem Bürger davon abraten, einen anderen mit Gewalt festzunehmen, wenn damit eine Verletzung des Täters einhergeht. Die Chance, dass dies zu einer Verurteilung wegen Körperverletzung führt ist relativ hoch.
Ganz sicher darfst du dein Fahrzeug nicht als Waffe einsetzen und so gefährlich in den Straßenverkehr eingreifen. Damit würde dein Rechtsverstoß ungleich größer als ein Antragsdelikt. Du darfst auch keine körperliche Gewalt in der beschriebenen Form anwenden. Das alles steht in keinem vertretbaren Verhältnis zu der Beleidigung.
"Durch das Jedermannsrecht haben Privatpersonen die Befugnis, nicht aber die Pflicht, Tatverdächtige festzunehmen und festzuhalten. Der vermeintliche Täter muss allerdings auf „frischer Tat“ ertappt oder verfolgt werden."
Darauf kann ich mich also nicht berufen?
Nein. Nicht in der von dir beschriebenen Vorgehensweise.
du darfst gar niemand ausbremsen. wenn dich einer beleidigt, darfst du ihn nicht zurück nötigen. dir sollte klar sein, dass du in dem moment dein auto aus waffe einsetzst.
" Durch das Jedermannsrecht haben Privatpersonen die Befugnis, nicht aber die Pflicht, Tatverdächtige festzunehmen und festzuhalten. Der vermeintliche Täter muss allerdings auf „frischer Tat“ ertappt oder verfolgt werden."
Darauf kann ich mich nicht berufen?
da steht "festhalten", aber nicht "niederringen". das ist doch total unverhältnismäßig.
und wenn du dein auto einsetzst, um jemanden wegen einer beleidigung zur strecke zu bringen, dann gehört dir der führerschein abgenommen.
Darf ich ih nur festhalten, oder auch in einen Hebel-Griff nehmen?
Hebel-Griff
Der Hebel-Griff tut weh, was ihn als Körperverletzung qualifiziert.
Eine Körperverletzung als Reaktion auf eine Beleidigung... nein, nicht verhältnismäßig.
man müsste hier eigentlich prüfen, ob die vorraussetzung für die "bürgerliche festnahme" vorliegen.
falls ja, dann muss man ihn auch nicht gehen lassen und kann ihn bis zum eintreffen der polizei festhalten.