Darf ein Verkäufer jemanden festhalten und die Polizei rufen wenn er die Person bei einem Phantombild wieder erkennt?

7 Antworten

Zwar gibt es laut § 127 StPO eine vorläufige Festnahme, aber dafür muss jemand auf frischer Tat betroffen sein. Also nein, das darf er nicht.

Festhalten, einsperren etc. darf er ihn nicht.

Er kann nur versuchen, ihn hinzuhalten, etwa indem er ihn in ein Gespräch verwickelt

Grundsätzlich ist die Festnahme jedem erlaubt, er muss aber sicher sein, dass diese Person sich durch Flucht einer Identifizierung entzieht und die Person muss nachweislich bei der Straftat erwischt worden sein. Nach einem Fahndungsaufruf und Veröffentlichung von Fahndungsfotos ist ein eigenmächtiges Handeln nicht erlaubt, denn der Handelnde erlitt durch die Person keinen Nachteil.

Dürfen darf er nicht, aber wenn es wirklich der Täter ist, wird ihn niemand dafür anklagen/bestrafen.

Von nicht bei und ja er darf die Polizei rufen ihn aber nicht festhalten.