darf man ein haus vermieten das auf erbpacht gebaut ist?
hallo . ein bekannter hat ein haus das auf erbpacht gebaut wurde . in den 60 er jahren wurde angeblich ein vertrag gemacht beim bau - wo drin steht das dieses haus nicht vermietet werden darf . der mann der zur zeit noch darin lebt möchte bald ausziehen weil er aus gesundheitlichen gründen nicht mehr kann . jetzt lässt mein bekannter den kopf hängen und sagt was soll ich nun machen . ! ich sagte izhm das ich da einziehen möchte und zur miete rein gehe . nee sagte er das geht nicht weil es im vertrag drin steht . der mann der jetzt noch drin ist , war der lebensgefährte von der damaligen besitzerin und erbauerin von dem haus . --die mutter von meinem bekannten . weiss da jemand rat ?
2 Antworten
Sofern die Vermietung an Dritte tatsächlich als eine zustimmungspflichte Maßnahme im Erbbaurechtsvertag geregelt ist, dann muß die Zustimmung des Erbbaurechtsgebers auch eingeholt werden. Jede Änderung der Bedingungen könnte auch ein Anlaß für die Überdenkung des Erbbauzinses sein; insoweit aufmerksam lesen, was man da so alles unterschrieben hat.
den vertrag, den dein bekannter da hat, kenne ich nicht, aber normalerweies kann man auch ein haus auf einem erbpachtgrundstück vermieten.
Normal und bindend ist das, was im Erbbaurechtsvertrag vereinbart wurde!