Falsch Angaben bei Zwangsversteigerung möglich

6 Antworten

Wende dich an das Gericht. Natürlich sind falsche Angaben nicht zulässig und es wird anscheinend versucht, hier mehr Geld für das Haus zu bekommen, als es eigentlich noch wert ist.

Was sollen diese Verschwörungstheorien ? Meinen Sie die Gläubigerbank hat den vom Gericht bestellten Gutachter bestochen damit dieser das Haus 12 Jahre jünger macht ?

@lesterb42

Hallo lestterb42 ich glaube du hast die Frage nicht richtig verstanden.ich bin Besitzer des Hause direkt neben des Reihenhauses der Versteigerung also ein Gebäude.habe sämtliche Unterlagen und Pläne vom Bau. Und im Rathaus wird die Zwangsversteigerung mit 12 jahren weniger angegeben?ich finde das Betrug .

@Lilimo

Ich habe den Sachverhalt verstanden. Das Haus ist Baujahr 1973 und im Gutachten wurde das Gebäude mit Baujahr 1985 berücksichtigt. Warum soll dies nun aber Betrug sein? Wer ist der Betrüger? Wer ist der Betrogene?

Das Baujahr 1985 kann hier sehr wohl auch zutreffend sein. Nämlich dann, wenn an dem Gebäude lebensverlängernde Baumaßnahmen durchgeführt wurden, sodass der Gutachter dazu kommt, ein sogenanntes fiktives Baujahr zu berücksichtigen.

Wenn bei Amtens keiner auf Ihre Hinweise eingeht , Mindestsumme bei der Gerichtskasse hinterlegen und beim Termin als erster Bieter -unter Vorlage der Bauakte 1973 - Protest gegen den 85er Preis einlegen. Da soll der Rechtspfleger mal denken !

Mögliche andere Bieter bekommen dann auch das Grübeln.

Was soll der Rechtspfleger denken ? Der Verkehrswert wird in einem gesonderten Verfahren gerichtlich festgestellt. Im Termin ist der Verkehrswert bestandskräftig, auch wenn er objektiv fehlerhaft ist.

Vermutlich ist es 1985 umfangreich saniert worden... aber dennoch muss das ursprüngliche Baujahr angegeben werden.

Die Internet-Angaben sind juristisch nicht verbindlich (Druckfehler möglich)! - Falsche Angeben des Verkäufers könnten auch in betrügerischer Absicht gemacht worden sein.

Nur die direkt bei der Versteigerung/beim Kauf vorgelegten Unterlagen sind verbindlich.

Das ist auf jeden Fall Betrug, wenn es so ist, wie du schreibst. Du solltest die zuständige Behörde informieren - irgendjemand möchte sich da ein paar Euro hinzuverdienen und den neuen Besitzer zusätzlich schröpfen.

Das angegebene Baujahr ist keine verfahrenserhebliche Tatsache und wird meist dem Gutachten entnommen. Somit ist ein Fehler das Baujahr betreffend unschädlich, aber natürlich dennoch falsch. Man sollte das Gericht darauf hinweisen und am besten die Behauptung mit Fakten untermauern. Die Verkehrswertfestsetzung ist mittlerweile nicht mehr anfechtbar.