darf man eigentlich autofahren wenn man einen Vormund hat?

11 Antworten

der ist 28 und hat neuerdings einen Vormund

Nein, er hat einen Betreuer. Und natürlich darf er Autofahren, wenn er eine Fahrerlaubnis hat und fahrtüchtig ist.

So wie er mir erzählt sagt ihm der Vormund alles vor und macht ihm das Leben schwer

So ist das, wenn man jemanden hat, der für einen verantwortlich ist. Das ist im Kindesalter mit den Eltern so und bei Betreuten mit ihrem Betreuer. Er hätte aber keinen bekommen, wenn es nicht notwendig wäre.

wenn er dem Gericht - begründet und glaubhaft- darlegen kann (ggfs. mit Hilfe des Facharztes) dass der Betreuer für ihn nicht geeignet ist, kann er durchaus eine Überprüfung des Beschlusses erwirken. Wichtig auch: Wann ist die Betreuung eingerichtet? Und dazu: Ist die Widerspruchsfrist ( 4 Wochen) abgelaufen oder kann noch gannnnnnnnnnnnnz schnell Widerspuch eingelegt werden?

Hallo, ich hatte selber mal einen Betruer bzw. auch Betreuerin die haben überhaupt nicht gemacht. Dann habe ich mit dem Richter gesprochen. Er hat dann geschrieben, das gegen den Willen des Betroffenen keine Betreuung möglich ist. Eine Betreuung soll ja schliesslich helfen und nicht schaden. Steht auch im BGB §1906 glaube ich. Es steht auch drin, dass das Gericht weiterhin davon ausgeht dass eine Betreuung notwendig ist aber gegen den Willen des Betreuten eine Betreuung sinnlos und zwecklos ist. Ich würde aufs Gericht gehen und die Sache schildern, notfalls klagen und schildern, dass die Betreuung das Leben zur Hölle macht. Die Betreuer wollen nur Geld abkassieren aber nicht helfen, darin liegt das Problem. Eine ganz verkommene Bande ist das. .

Ich kombiniere jetzt mal: Depressionen + Vormund/Betreuer + "was" gemacht heißt im Klartext, daß dein Freund wahrscheinlich einen Suizidversuch hinter sich hat.

Solange dein Freund den Führerschein noch hat, darf er auch fahren - allerdings kann ihm der Schein auch entzogen werden. Des weiteren nimmt er wahrscheinlich Psychopharmaka, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen.

Abwehren kann er den Vormund nicht - der ist gerichtlich angeordnet. Erst nach einem ärztlichen Gutachten, daß fehlende Suizidalität bescheinigt, kann diese Maßnahme aufgehoben werden.

Das heißt nicht mehr Vormund, sondern Betreuer. Es gibt ein Betreuungsgesetz mit verschiedenen Betreuungsbereichen. Google doch mal unter Betreuungsgesetz. Meistens liegt eine psychische Erkrankung vor, die einen Betreuer erforderlich macht. Viele Psychopharmaka beeinträchtigen die Fahrtauglichkeit, vielleicht sollte dein Bekannter deshalb nicht mehr Auto fahren. Ein Betreuerwechsel, bzw. Betreuungsaufhebung kann beim Amtsgericht beantragt werden. Für eine Betreuungsaufhebung benötigt dein Bekannter aber ein ärztliches Gutachten mit Zustimmung des behandelden Psychiaters zur Aufhebung der Betreuung.