Darf ein Vermieter kündigen bei einer halben Miete Rückstand?
Hallo, wollte mal fragen ob ein Vermieter bei einer halben miete Rückstand kündigen darf? Mein Freund hat eine fristgerechte Kündigung per Einschreiben erhalten, wo seine Wohnung zum 1.2.2012 gekündigt wird. Er hatte 1 Monatsmiete Rückstand von 330Euro, vor 2 monaten zahlte er nach mündlicher Vereinbarung eine Rate von 60euro, dann wieder nur die miete. Dan wurde ihm letzten monat aufgrund der Nebenkostenabrechnung 112euro Guthaben zugesprochen, die mit dem Mietrückstand verrechnet wurden. Also bliebe ein Rückstand von 158Euro.. Jetz wurde die Kündigung versendet mit dem Grund, daß ich auf ihr letztes schreiben nicht reagiert hätte um die mietschulden auszugleichen, und daher fristgerechte Kündigung!?!?! Ist das denn nicht lächerlich für eine halbe Miete zu kündigen?
8 Antworten
Hier sind verschiedene Kündigungsarten zu unterscheiden. Eine ordentliche Kündigung darf der Vermieter aussprechen, dass bedeutet reguläre Kündigungsfrist. Ob der das tut oder nicht ist meist davon abhängig, ob in derVergangenheit die Mietzahlung pünktlich nach BGB in voller Höhe gezahlt wurden, oder auch in der Vergangenheit Versäumnisse waren, indem Mieten zu spät oder nur zum Teil gezahlt wurden. Unpünktliche Zahlungen oder nicht in voller Höhe gezahlte Mieten, werden als Vertragsverletzung gewertet und auch vor Gericht so bewertet. Zahlt ihr die halbe miete jetzt noch nach, wird das Mietkonto ausgeglichen, kann der Vermieter die ordentliche Kündigung zurück nehmen, kann.... er muss nicht.
Eine fristlose Kündigung wäre hier in dem von Dir beschriebenen Fall nicht möglich...... es sei denn, es kommt zu weiteren Zahlungsverzug und das Mietkonto wird nicht ausgeglichen.auch nachzulesen im BGB, kannst Du auch googlen, dann kannst Du selbst genau nachlesen und wir müssen hier nicht alle §§ zitieren.
Das ganze ist sicherlich wieder einmal eine Auslegungssache. Ggf. sollte man sich entsprechende Urteile dazu raussuchen:
Nach folgenden Ausführungen die ich gefunden habe
Gründe für ordentliche Kündigung -> Verletzung der Vertragspflichten -> "wiederholte unpünktliche Mietzahlung, Mietrückstände"
steht dem Vermieter das Recht zur Kündigung erstmal zu. In welchen Grenzen sich der Rückstand bewegen kann habe ich leider nirgends gefunden. Das wird dann wohl ein Richter entscheiden.
Nach 2 Monatsmieten Rückstand ist dann eine außerordentliche Kündigung möglich...
Ist es denn nicht unverschämt seine Miete nicht zu bezahlen - Natürlich darf er fristgerecht kündigen - das würde ich übrigens auch tun.
Darf er nichz, erst bei zwei mieten...geht zum mieterscgutz
darf er nicht, erst ab zwei mieten rueckstand