Darf ein Vermieter kündigen bei einer halben Miete Rückstand?

8 Antworten

Hier sind verschiedene Kündigungsarten zu unterscheiden. Eine ordentliche Kündigung darf der Vermieter aussprechen, dass bedeutet reguläre Kündigungsfrist. Ob der das tut oder nicht ist meist davon abhängig, ob in derVergangenheit die Mietzahlung pünktlich nach BGB in voller Höhe gezahlt wurden, oder auch in der Vergangenheit Versäumnisse waren, indem Mieten zu spät oder nur zum Teil gezahlt wurden. Unpünktliche Zahlungen oder nicht in voller Höhe gezahlte Mieten, werden als Vertragsverletzung gewertet und auch vor Gericht so bewertet. Zahlt ihr die halbe miete jetzt noch nach, wird das Mietkonto ausgeglichen, kann der Vermieter die ordentliche Kündigung zurück nehmen, kann.... er muss nicht.

Eine fristlose Kündigung wäre hier in dem von Dir beschriebenen Fall nicht möglich...... es sei denn, es kommt zu weiteren Zahlungsverzug und das Mietkonto wird nicht ausgeglichen.auch nachzulesen im BGB, kannst Du auch googlen, dann kannst Du selbst genau nachlesen und wir müssen hier nicht alle §§ zitieren.

Das ganze ist sicherlich wieder einmal eine Auslegungssache. Ggf. sollte man sich entsprechende Urteile dazu raussuchen:

Nach folgenden Ausführungen die ich gefunden habe

Gründe für ordentliche Kündigung -> Verletzung der Vertragspflichten -> "wiederholte unpünktliche Mietzahlung, Mietrückstände"

steht dem Vermieter das Recht zur Kündigung erstmal zu. In welchen Grenzen sich der Rückstand bewegen kann habe ich leider nirgends gefunden. Das wird dann wohl ein Richter entscheiden.

Nach 2 Monatsmieten Rückstand ist dann eine außerordentliche Kündigung möglich...

Ist es denn nicht unverschämt seine Miete nicht zu bezahlen - Natürlich darf er fristgerecht kündigen - das würde ich übrigens auch tun.

Darf er nichz, erst bei zwei mieten...geht zum mieterscgutz

darf er nicht, erst ab zwei mieten rueckstand