Darf man die sogenannte Powerflare(Warnlicht) statt Warndreieck im Auto halten. Darf man einen Unfallplatzt mit diesen Warnlicht absichern?
3 Antworten
Die Verwendung der Powerflare als Pannenwarnleuchte ist nicht explizit
in der STVZO bzw. STVO geregelt. Generell verhält es sich so, dass die
zusätzliche Absicherung von Unfall- oder Pannen-Orten mit
fahrzeugexternen Mitteln gestattet wird. Das bedeutet, dass ein Verzicht
auf Warndreieck, Warnweste und Fahrzeug-Warnblinkleuchte unterbleiben
muss
Die Powerflare ist nur eine Ergänzung kein Ersatz, darum immer Warndreieck und Powerflare nur zusätzlich, aber niemals alleine.
Leider nicht richtig, die Warnleuchte wird in §22a Pkt 16 und §53a Abs 3 beschrieben und ist ein bauartgenehmigtes Teil. Ohne Prüfzeichen also unzulässig.
Ähm nicht so ganz richtig!!!
Die StVZO bezieht sich auf Warnleuchten, welche am Fahrzeug angebaut sind und somit unter die ZULASSUNGSORDNUNG für Fahrzeuge fällt. Innen oder Außen ANGEBRACHT. Diese Warnleuchten sind einfach nur Leuchten und nicht Leuchten, welche fest angebracht sind.
Nee, guck mal genau, Warnleuchten müssen tragbar sein, wenn sie vorgeschrieben sind (Lkw / Kom). Wenn Du sie freiwillig mitführst, DÜRFEN sie von der Fahrzeugelektrik abhängig sein.
Der §22a StVZO verweist in Punkt 16 in Klammer sogar auf den §53a Absatz 3
16. Warndreiecke und Warnleuchten (§ 53a Absatz 1 und 3);
und in §53a Absatz 1 steht
(1)
Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind.
Die ganzen Baumarkt Blitz und Funkel und Strobo und sonst was Leuchten sind alle nicht zulässig.
Genau. Da Steht aber noch lange nicht, das die Lampen eine andere Warneinrichtung ersetzen. Schon Gar nicht, das Warndreieck.
Die Verwendung der Powerflare als Pannenwarnleuchte ist nicht explizit in der STVZO bzw. STVO geregelt. Generell verhält es sich so, dass die zusätzliche Absicherung von Unfall- oder Pannen-Orten mit fahrzeugexternen Mitteln gestattet wird.
Das bedeutet, dass ein Verzicht auf Warndreieck, Warnweste und Fahrzeug-Warnblinkleuchte unterbleiben muss, wenn Sie (zusätzlich) die Powerflare zur Sicherung einer Notsituation im Straßenverkehr einsetzen möchten..
Auch so ein Schrott aus den USA . So was wird leichter vergessen als ein Warndreieck und dann ist man an den nächsten Unfall durch den Mist schuld .
Leider nicht richtig, die Warnleuchte wird in §22a Pkt 16 und §53a Abs 3 beschrieben und ist ein bauartgenehmigtes Teil.
Siehe es als Mobbing, aber Du liegst Falsch. Bob Baumeister.
Nur als Zusatz. Das Warndreieck muss trotzdem aufgestellt werden.
Leider nicht richtig, die Warnleuchte wird in §22a Pkt 16 und §53a Abs 3 beschrieben und ist ein bauartgenehmigtes Teil.
Ja und? Das ersetzt das Warndreieck aber nicht.
Stimmt, das Warndreieck er setzt es nie, auch wenn das Ding eine Zulassung hätte. aber im zweiten Satz hat er gefragt, ob man eine Unfallstelle damit absichern darf, und das darf man nicht, auch nicht zusätzlich, die Dinger haben keine Zulassung. Im Strassenvekehr dürfen nur Warnlampen mit Zulassung betrieben werden, unabhängig von dem Warndreieck.
Stören wird sich daran aber vermutlich keiner, wo kein Kläger, da kein Richter, ich habe schon mit dem gelben Wechsellicht meines smartphones zusätzlich abgesichert und die Polizei fand das gut, das haben die schon von weitem besser sehen können, als die Warnblinker der Autos.
Aber gedurft hätte ich das auch nicht.
""wo kein Kläger, da kein Richter,""
Genau. Das mit der Zusatzleuchte ist auch sehr Sinnvoll, aber das war ja nicht die Frage. Wenn dir ohne Warndreieck in einen Unfallstelle rauscht, hilft das rechtlich nix.
Rockuser hat es schon richtig zusammengefasst - Warndreieck ist Pflicht, Powerflare ist zusätzlich zur Sicherheit. In solchen Notfällen darf man so ziemlich alles einsetzen, um andere Verkehrsteilnehmer auf die Gefahr hinzuweisen und weiteren Schaden abzuwenden. Ein so ein Warnlicht wird gesehen...
Also Warndreieck immer dabei haben. Bei einem Unfall Powerflare mit Warndreieck nutzen.?