Darf man die Person umbringen?

12 Antworten

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Eine Notwehrlage ist ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff. Wirst du entführt liegt das völlig unproblematisch vor.

Du darfst dich also grundsätzlich dagegen wehren. Wichtig hier: es ist ein Irrglaube, dass man es zuerst mit Flucht versuchen muss. Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Man darf sich wehren. Die Ausnahme bilden Situationen in der Personen Angreifen die nicht Schuldfähig sind (Kinder zum Beispiel). Aber da du sowas sicher nicht meintest mit deiner Frage lasse ich das außen vor.

Wichtig für die Abwehr: es muss das erforderliche, das heißt immer das mildeste unter den sicher wirksamen Mitteln gewählt werden.

Bedeutet: du hast diverse Möglichkeiten. Fängt an bei lieb Fragen oder schubsen oder sowas. Diese sind aber vermutlich in der Situation nicht wirksam um den Angriff abzuwehren. Diese Mittel sind somit nicht geeignet und nicht die mildesten geeigneten.

Es kommt also immer auf deine Handlungsoptionen an. Bist du körperlich deutlich unterlegen und sonst steht dir beispielsweise nur eine Feder oder eine Schusswaffe zur Verfügung dann wäre die Schusswaffe hier das mildeste wirksame Mittel. Hättest du beispielsweise noch einen Baseballschläger oder sowas dann müsste man es erst damit probieren wenn das eine realistische Möglichkeit ist.

Letzte Hürde: es darf insb. kein krasses Missverhältnis zwischen verteidigtem und verletztem Rechtsgut bestehen.

Beispiel: Jemand klaut dir deinen Lolli. Du sitzt im Rollstuhl und hast eine Pistole. Da du dich nicht anders wehren kannst erschießt du den Täter. Alle bisher genannten Punkte treffen zu. Es lag ein rechtswidriger Angriff auf dein Eigentum vor. Du hast ihn mit dem mildesten, wirksamen Mittel abgewehrt. Das Leben ist aber so viel Wertvoller als Eigentum, dass hier ein krasses Missverhältnis bestehen würde.

Wendest du diese Punkte auf deinen Beispielfall an kriegst du eine, wenn auch juristisch eher oberflächliche, Antwort.

Ich hatte gerade eine Notwehrrecht-Diskussion und es ist äußerst komplex.

Es hängt von der konkreten Situation ab und ob die Gefährdung noch vorhanden ist.

Ich bin ein friedlicher Mensch und lehne Gewalt ab. Aber das Notwehr-Recht sagt "Gewalt ist dann zulässig, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwehren."

Die Mittel müssen der Situation entsprechen.

Ich bin persönlich der Meinung, fliehen würde in der Situation ausreichen. Ich halte eine Tötung nicht für legitim.

xdgamer007  05.11.2021, 19:33
Ich bin persönlich der Meinung, fliehen würde in der Situation ausreichen.

Man muss aber nicht fliehen. Das Recht muss dem Unrecht nicht durch Flucht weichen. Wenn man sich wehren möchte dann darf man das.

In einer Notwehrsituation auf jeden Fall.

Auch in einer Lage der Notwehr oder Nothilfe gilt juristisch der Grundsatz der "Verhältnismäßigkeit der Mittel". Es würde also darauf ankommen welches unmittelbare Ausmaß an Bedrohung für Leib und Leben gegen dich vorgelegen hat, und ob die Tötung die einzige und letzte Option dargestellt hat um eine massive Schädigung deiner körperlichen Unversehrtheit, oder sogar deinen Tod abzuwenden. Und es wird auch eine Rolle spielen ob der Täter im Zuge einer Notwehrhandlung unbeabsichtigt durch einen unglücklichen Umstand ums Leben gekommen ist, oder ob du seinen Tod bewusst billigend in kauf genommen hast, oder sogar gezielt herbeiführen wolltest.

Das darf nur ein Henker. Du kannst auf Asfekt plädieren, das nachzuweisen ist schwierig. Es gibt genung Leute die aus Rache in den Knast eingefahren sind. Ich kenne eine Frau die 15 Jahre hinter Gittern war, weil sie ihren Vergewaltiger umgebracht hat. Das ist allerdings auch schon 20 Jahre her. Ich weis nicht ob es eine algemeingültige Antwort darauf gibt.

superseegers  05.11.2021, 19:10

Die Frage ist wann sie ihn umbrachte, während oder nach der Tat z.B.

AvoePlus  05.11.2021, 19:18
@superseegers

Ich weiß es nicht mehr so genau. Soweit ich mich erinnere war es bei einem versuchten wiederholten Missbrauch.