wie lange ist eigentlich lebenslange haft in österreich? 25 jahre oder?

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Österreich normiert in § 18 Strafgesetzbuch (StGB) die Freiheitsstrafe, die entweder auf bestimmte Zeit (höchstens zwanzig Jahre) oder „auf Lebensdauer“ verhängt werden kann. Die Verhängung der Freiheitsstrafe auf Lebensdauer ist nach § 36 StGB bei Personen ausgeschlossen, die zur Zeit der Straftat noch nicht 21 Jahre alt waren. Der § 46 Abs. 6 StGB regelt die Möglichkeit einer bedingten Entlassung: 15 Jahre müssen im Gefängnis zugebracht worden sein; und es muss angenommen werden können, dass der Verurteilte keine weiteren strafbaren Handlungen begehen werde. Die „Probezeit“ beträgt nach der bedingten Entlassung 10 Jahre (§ 48 Abs. 3 letzter Satz StGB, in Kraft seit dem 1. November 2009). Die Freiheitsstrafe auf Lebensdauer kann prinzipiell nur für Straftaten verhängt werden, die vorsätzlich begangen wurden und den Tod von mindestens einem Menschen zur direkten Folge hatten. Als Ausnahme davon kann Beihilfe zum Selbstmord gelten, für dieses Delikt beträgt die maximale Haftstrafe fünf Jahre. Die einzige Straftat, die nicht direkt mit dem Tod eines Menschen in Verbindung steht und für die dennoch eine lebenslange Haftstrafe verlangt werden kann, ist die Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Ausschließlich für Völkermord wird jedoch zwingend eine lebenslange Haftstrafe verlangt, in allen anderen Fällen kann sie alternativ zu einer zeitlich begrenzten Strafhaft ausgesprochen werden.

Folgende Delikte können mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden: Mord (§ 75 StGB) Erpresserische Entführung mit Todesfolge (§ 102 Abs. 3 StGB) Schwerer Raub mit Todesfolge (§ 143 Satz 3 StGB) Brandstiftung mit Todesfolge (§ 169 Abs. 3 StGB) Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen mit dem Wissen um ihre unmittelbare Benutzung (§ 177a Abs. 2 StGB) Luftpiraterie mit Todesfolge für eine größere Anzahl Menschen (§ 185 Abs. 2 StGB) Vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt mit Todesfolge für eine größere Anzahl Menschen (§ 186 Abs. 3 StGB) Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 201 Abs. 2 StGB) Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen mit Todesfolge (§ 206 Abs. 3 StGB) Völkermord (§ 321 Abs. 1 StGB)

da steht so viel da hast es verdient

@nerdinger

Danke für den Stern.

lg benny

In Österreich können prinzipiell nur auf zwei "Arten" Haftstrafen verhängt werden.

a) Inhaftierung auf bestimmte Zeit (z.B.: für Raub,** Betrug** etc.) (5 Jahre, 10, 20 Jahre etc..)

oder

b) Inhaftierung auf Lebenszeit = also solange inhaftiert - solange der Verurteilte lebt (z.B.: für schweren Mord ** aber auch für die **Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen)

In Österreich hat der Bundespräsident die Möglichkeit der Begnadigung. Wenn also jemand zu lebenslanger Haft verurteilt wird und ihn der oder die Bundespräsident/in nicht begnadigt, verbringt der Täter den Rest seines Lebens hinter Gitter.

Zuletzt wurde in Österreich am 11. Mai 2011 ein 23- jähriger Jus-Student (Philipp K.) zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt weil er seiner damaligen Ex-Freundin mehr als 200 Stichverletzungen zugefügt hatte und ihren Körper anschließend zerstückelt und Teile der Leiche in mehrere Müllcontainer geworfen hatte. Laut der zuständigen Richterin habe aufgrund dieser grausamen und rücksichtslosen Vorgehensweise es erforderlich gemacht, die Höchststrafe zu verhängen mit anschließender Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher

normalerweise müsste lebenslänglich wörtlich genommen werden also bis zum tod. st aber leider nicht so.

Müsste eigentlich ein Leben lang sein aber vielleicht gibt es da ja eine Regelung

Das Leben lang. Drum heißt es ja auch lebenslänglich.

lebenslang ist lebenslang

25 jahre haft sind 25 jahre haft