Darf man den Unterhalt wegen Cannabiskonsum verweigern?

7 Antworten

Nein, kann sie nicht. Deine Eltern müssen zum 25. Lebensjahr dein Unterhalt finanzieren.Zudem steht Dir nach Paragraf 13 BBiG eine Vergütung zu. Dein AG muss dir eine Vergütung zahlen. Das ist rechtlich ein "Muss". Du kannst Ihn deswegen zur Rechenschaft ziehen. Er müsste Dir die monatlichen Vergütung, die Du bislang bekommen hättest - zurückzahlen!

DFgen  24.04.2017, 08:13

Deine Eltern müssen zum 25. Lebensjahr dein Unterhalt finanzieren.

Nein, das stimmt nicht.

Nur, wenn ein volljähriges Kind entweder noch zur Schule geht oder sich in der ersten Ausbildung befindet und dabei nur wenig verdient, hat es noch Anspruch auf Unterstützung der Eltern in Form von Unterhalt - und dann ggf. auch über den 25. Geburtstag hinaus.....

Dein AG muss dir eine Vergütung zahlen. Das ist rechtlich ein "Muss". 

Es gibt auch schulische Ausbildungen - in denen kein Ausbildungsentgelt gezahlt wird....

http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/kindesunterhalt-entfaellt/index.php

Schließlich kann der Unterhaltsanspruch nach § 1611 Abs. 1 BGB verwirkt sein,wenn das volljährige Kind durch sein eigenes sittliches Verschulden
bedürftig wurde oder wenn es sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung
gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des
Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht hat (z.B. tätliche Angriffe,
grobe Beleidigungen, sehr grobe Lieblosigkeit gegenüber einem alten oder
kranken Elternteil usw.). Die Rechtsprechung ist eher zurückhaltend.
Alkoholismus oder andere Drogensucht soll nach der Rechtsprechung nicht ohne weiteres zu einer Verwirkung führen. Im konkreten Fall ist auch immer zu prüfen, ob das Verhalten des Kindes angesichts der Familiengeschichte "irgendwie verständlich" ist.

Panazee  23.04.2017, 20:27

Da muss aber schon was gröberes vorfallen, bevor ein an sich berechtigter Unterhaltsanspruch abgewiesen wird. Ab und zu mal einen Joint zu rauchen ist da ganz sicher nicht ausreichend.

UnNicE 
Fragesteller
 23.04.2017, 20:33
@Panazee

Ich glaube so ist das auch nicht gemeint oder? Ich habe es so aufgefasst das bei Alkoholismus oder Drogensucht nicht einfach der Unterhalt abgewiesen werden kann.

MAB82  23.04.2017, 20:38
@UnNicE

So ist es. Es würde zumindest sehr kritisch geprüft ob es unbillig wäre, wenn die Mutter weiter Unterhalt bezahlt. Aus dem geschilderten Sachverhalt wäre das erstmal nicht abzuleiten.

ichweisnix  24.04.2017, 22:28
@Panazee

Vor Allen Dingen muß das Kind überhaupt erstmal überhaupt "durch sein eigenes sittliches Verschulden bedürftig" werden. Sprich der Konsum muß zumindest teilweise Ursache dafür sein, das Unterhalt benötigt wird.

Seit deinem 18. Geburtstag hast du noch einen Unterhaltsanspruch an beide Eltern, weil du dich in der ersten Ausbildung befindest - ansonsten hättest du keinen mehr.

Deine Mutter erbringt dir ihren Anteil am gesamten elterlichen Unterhalt, indem sie die Verpflegung und Unterkunft zur Verfügung stellt.

Alternativ könnte sie dich auch vor die Tür setzen und dir dann ihren Unterhalt in Form von Bargeld auszahlen - sie ist jedenfalls nicht mehr dazu verpflichtet, dich zu beherbergen (außer, wenn ihre Wohnung aus staatlicher Unterstützung finanziert würde...)

Wenn die Mutter dich nun also rausschmeißt, musst du den Unterhalt von ihr nun ebenfalls als Bargeld einfordern (so, wie du es auch vom Vater tun musst, denn die Mutter ist ja dazu seit deinem 18. Geburtstag nicht mehr berechtigt...).

Von den Unterhaltsanteilen, die du von der Mutter und vom Vater einfordern musst, und dem Kindergeld, das die Mutter dann an dich auszahlen muss, musst du dir eine Unterkunft suchen und bezahlen (Miete, Strom, Heizung, Rundfunkgebühr etc...)... und ebenfalls deine Verpflegung und andere notwendige Kosten bestreiten.

Sollten deine Eltern nicht ausreichend verdienen, um dir den notwendigen Unterhalt zahlen zu können, müsstest du ggf. staatliche Unterstützung beanspruchen (BAB/ BAföG...).

Solltest du es versäumen, den Unterhalt von den Eltern einzufordern, müssen sie dir nichts zahlen, nachträglich könntest du nichts mehr von ihnen einfordern....

Naja, sie kann erstmal verweigern, dann können sie aber auf Unterhalt klagen und ggf. auch vollstrecken lassen.

Konsum: ich rauche nicht sehr oft und bekomme mein restliches Leben ohne Probleme hin.

Dann spielt es unterhaltsrechtlich keine Rolle. Den Unterhalt als "erzieherische Maßnahme" zu verweigern geht nicht. Sie haben aber die Obligenheit die Ausbildung zielgerichtet abzuschließen. 

Unterhalt kann zwar nach § 1611 Abs. 1 BGB auch verwirkt werden. Dazu muß das Fehlverhalten aber zunächst mal ursächlich für die Bedürftigkeit sein, oder sich gegen den Unterhaltspflichtigen richten. Beides ist bei ihnen nicht der Fall. Dazu müßten sie zunächstmal wegen des Drogenkonsums aus der Ausbildung fliegen, oder diese vergeigen.

Nein, du machst ja deine Ausbildung weiter, bist also auf dem Weg, deine finanzielle Unabhängigkeit zu organisieren. Bis du tatsächlich auf sicheren Beinen stehst, ist deine Mutter (und dein Vater) unterhaltspflichtig.