Mit 18 Jahren rausgeworfen?

6 Antworten

Wenn deine Mutter dich rauswerfen will, dann kann sie das! (mit Vorwarnung, damit du eine Wohnung suchen kannst)

Du solltest Bafög beantragen, damit du Geld zum Leben und für die Miete hast.

Man kann neben einer schulischen Ausbildung wunderbar noch etwas jobben und eigenes Geld verdienen.

Davon ab hast du einen Bedarf von 735,- wenn du alleine lebst.

Von diesem Bedarf werden das halbe Kindergeld (97,-), das Bafög und von deinem Einkommen minus 50,- die Hälfte abgezogen

735 - 97 - Bafög - [(Einkommen-50):2] = Unterhaltsanspruch

Diesen Unterhaltsanspruch müssen deine Eltern gemeinsam decken. Je nach Einkommen wird berechnet, wer wieviel davon zahlen muss

auchmama  19.07.2018, 11:28

Bei Volljährigen wird das Kindergeld komplett auf den Bedarf angerechnet. Kindergeld steht auch nach wie vor den Eltern zu, sofern sie mindestens Unterhalt in Höhe des KG leisten.

KirstenSe  19.07.2018, 12:49
@auchmama

Ja, bei Volljährigen das komplette Kindergeld, da war ich unaufmerksam, sorry.

Wenn die Eltern den Unterhaltsanspruch nicht voll decken können, kann das volljährige Kind einen Abzweigungsantrag stellen. Vom Kindergeld profitieren unterhaltszahlende Eltern erst, wenn sie mehr als Unterhaltsanspruch-97,- zahlen können.

Kurz zu Deiner Situation:

....und erst einmal herzlich willkommen in der Welt der erwachsenen Menschen, die ja erst einmal in der "Pflicht" sind, sich um ihre Angelegenheiten selber zu kümmern und dazu gehört natürlich auch, dass man sich vor einer weiteren Lebensplanung auch Gedanken dazu macht, wie man das finanziert bekommt und wer dafür überhaupt zuständig wäre!

Deine Mutter wird ganz sicher "gute" Gründe haben, warum sie Dich vor die Tür setzen möchte. Diese muss Du also gar nicht weiter ausführen, weil wenn Eltern sich dazu durch ringen, kann man oft leider davon ausgehen, das 18-Jährige in erster Linie ihre neuen "Rechte" in den Vordergrund rücken und sich noch gar nicht über ihre neuen "Pflichten" informiert haben - böse Falle ;-)

Deine schulische Ausbildung soll nun also bereits im September beginnen und statt das Du Dich mit dem Wesentlichen beschäftigst, überwirfst Du Dich mit Deiner Mutter und riskierst, dass Du in Kürze vielleicht vollkommen ohne Geld und ohne Wohnung da stehst!?

Alles was es zur Finanzierung Deiner Ausbildung zu klären gibt, braucht nämlich eine gewisse Zeit und würde schlimmstenfalls sogar ein ganzes Jahr dauern, wenn die Angelegenheit nämlich vor Gericht geht. Was machst Du in diesem Jahr so ganz ohne Geld?

Ich gebe Dir hier mal einen Link, den Inhalt solltest Du Dir bitte mal genau durchlesen:

https://www.scheidung.org/unterhalt-ab-18/

Ob Deine Mutter auch weiterhin in irgendeiner Form für Deinen Unterhalt zuständig ist, das kann Dir hier keiner sagen, weil der Selbstbehalt Deiner Mutter und auch ihre weiteren Lebensumstände, z.B. weitere jüngere Geschwister, gar nicht bekannt sind. Es gilt also erst einmal zu klären, ob Deine Mutter überhaupt "leistungsfähig" wäre. Ihr Selbstbehalt hat sich durch Deine Volljährigkeit nämlich erhöht.

Einfach so voraus zu setzen, dass Mama wie gewohnt alles einfach weiter bezahlt und man sich selbst um nix weiter kümmern muss, geht also nicht!

Wenn man als Volljähriger meint, dass man nach wie vor einen Unterhaltsanspruch an die Eltern hat, so hat man diesen Anspruch unaufgefordert nachzuweisen und selbst bei den Eltern - bei beiden Elternteilen - einzufordern! Um einen evtl. Anspruch aufrecht zu erhalten, hat man seine weitere Ausbildung "zielstrebig" zu verfolgen und dies ebenfalls unaufgefordert anhand von Zeugnissen zu belegen.

Da die Zeit bei Dir drängt, kann ich Dir nur empfehlen, bei Deiner Mutter erst einmal ganz kleine Brötchen zu backen und sie um Unterstützung bei der weiteren Klärung zu bitten!

Du/Ihr könnt Euch dazu auch ans Jugendamt wenden. Das JA steht jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr "beratend" zur Seite und wird Dir/Euch kostenlos bei der Klärung evtl. Unterhaltsansprüche "beratend" unterstützen. Da Dein Vater ja nun im Ausland lebt, könnte auch der Gang zu einem "Fachanwalt für Familienrecht" für Dich nötig sein.

Es gibt also für Dich eine ganze Menge zu tun und vielleicht solltest Du Dich auch nach einem Nebenjob umsehen.....

Alles Gute wünsche ich Dir und Deiner Mutter starke Nerven

Ich bin 18 Jahre alt, und Beginn ab September meine schulische Ausbildung.
Meine Mutter möchte mich aus der Wohnung schmeißen, weil ich mich mit meiner Freunden treffe und nachts nachhause komme.

Auch wenn man volljährig ist, heißt es noch lange nicht, dass Du Dir alles erlauben kannst.

Es gibt gewisse Spielregeln und daran solltest Du Dich halten.

Du willst doch was von Deiner Mutter und nicht umgekehrt.

Du stehst ohne Geld und Wohnung da und nicht Deine Mutter.

Es ist Deine Aufgabe Dich anzupassen und unterzuordnen.

Mein Vater ist schon seit der Geburt in den Vereinigten Staaten von Amerika, er zahlt in unregelmäßigen Abständen Unterhalt.

Im Notfall einen Anwalt anschalten, denn Du bist volljährig also hast Du bestimmte Dinge selber zu regeln.

Wer soll meine schulische Ausbildug bezahlen? ( Mutter möchte sie nicht mehr bezahlen)

Alles im unten genannten Link beschrieben.

https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html

Wie soll ich mir eine eigene Wohnung leisten können? Habe alternativ an ein WG Zimmer gedacht. (Wie soll ich mir das leisten?)

Schüler BAföG (heute noch den Antrag stellen, dauert zwischen drei bis sechs Monate bis man das Geld bekommt), Kindergeld usw. beantragen.

Außerdem kannst Du Dir noch einen Nebenjob oder auch zwei suchen.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php

https://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html

Hey
Hast du kontakt zu deinen Grosseltern wen Ja könntest du ev. Mit ihnen ettwas abmachen das Sie dir ev. Monatlich einen Betrag bezahlen.
Falls du noch Kontakt zu deinem Vater hast, frage Ihn ob er dir hilft.
Ansonsten könntest du zum Jugendamt.
Probiere doch erstmal bei einem Freund unter zu kommen und besprich das ganze Thema mal ganz in Ruhe mit der Person der du am meisten traust.
Mfg

Miderspan  18.07.2018, 05:20

allso ich meinte nicht das die Grosseltern bzw. Vater alles bezahlen sondern ev. einen Teil daran geben (Schule, Wohnung)

AnonymerBLNer 
Fragesteller
 18.07.2018, 08:03

Das mit den Großeltern,kann man nicht in Betracht ziehen. Ich werde mich einfach bei dem Jugendamt informieren, was ich jetzt am besten tun soll.

PolluxHH  18.07.2018, 08:20
@AnonymerBLNer

Das Jugendamt ist zwar bei Heranwachsenden zu einer Beratung verpflichtet, aber ist für diese nicht mehr zuständig, kann also selber für Dich nicht mehr tätig werden. Kurz: sie können Dir sagen, an wen Du dich wenden kannst (BAföG, Jobcenter ...), aber nicht mehr.

Die Erziehungsberechtigten sind gesetzlich zu Deinem Lebensunterhalt bis zum Ende der ersten Ausbildung / Studium verpflichtet,

auchmama  19.07.2018, 12:41

Aber immer auch eine "Leistungsfähigkeit" der "Ex-Erziehungsberechtigen" = Eltern voraus gesetzt! Wo nix zu holen ist, da gibts auch nix. Und ab dem 18. Geburtstag des Nachwuchses, erhöht sich der Selbstbehalt der Eltern deutlich und die "Pflichten" des Nachwuchses steigen ebenfalls!

Von daher gibt es für den FS schon noch einiges zu klären und nicht einfach nur zu sagen "ihr müsst aber, weil das so angeblich im Gesetz steht"!

Novos  19.07.2018, 12:49
@auchmama

das steht nicht "angeblich" sondern wirklich im Gesetz

auchmama  20.07.2018, 10:39
@Novos

Im Gesetz steht aber auch der Hinweis auf "Leistungsfähigkeit" der Eltern! Und das es diesen Unterhaltsanspruch, nur noch unter gewissen Voraussetzungen "Pflichten" gibt.

Man sollte also wenn, dann schon alles lesen und nicht nur die Rosinen aus dem Kuchen picken ;-)