Darf man den Umsatz nennen (Vorstellungsgespräch)?
Moin,
ich hatte vor ein paar Monaten ein Vorstellungsgespräch für einen Nebenjob und währenddessen fragt mich der Marktleiter von dem jeweiligen Unternehmen, ob ich denn wüsste, wie hoch der Umsatz bei Unternehmen war, wo ich zuletzt gearbeitet habe. Ich wusste diesen zwar, habe aber diesen ihm nicht genannt, daher meine Frage ist es eigentlich legal, so etwas zu sagen oder illegal, weil normalweise unterliegt man ja diesbezüglich einer Schweigepflicht oder nicht?
4 Antworten
Das Sind betriebsinterna, die darfst du nicht verraten… das kann auch ein Test auf deine Verschwiegenheit gewesen sein.., merke: über Umsätze anderer / ehemaliger Arbeitgeber redet man nicht!
Würd ich keines Falles tun, kann auch nur ein Test des Marktleiters sein, mit dem er ergründen will, ob du loyal oder ne Plaudertasche bist.
Zu antworten: "Ja, ist mir bekannt, aber den darf ich ihnen nicht nennen." ist wohl die korrekte Antwort.
Vorzugeben, ihn nicht zu kennen, dürfte auch okay sein, manche Unternehmen wollen nicht, dass die Mitarbeiter die Umsätze kennen.
Verboten ist das nicht.
Zumindest nicht bei Aktiengesellschaften, die ihre Umsätze veröffentlichen müssen.
In meiner Firma werden die Umsätze nicht veröffnetlicht und gehören somit wohl eher zu den Firmeninterna.
Wenn der Umsatz veröffentlicht wird, darf man den nennen.