wiederholt unbefugte Lastschrift einer Firma. Strafanzeige erstatten?

5 Antworten

Eine Strafanzeige bringt dir erst mal recht wenig. Auch das abbuchende Unternehmen hat kaum Nachteile zu befürchten, so lange sie erklären können, dass sie selbst mit deinen Kontoangaben getäuscht wurden.

Was ich so gar nicht verstehen kann, ist folgendes:

Offensichtlich hast du dir die Zeit genommen, eine Mail zu schreiben, mehrere Abbuchungen rückbuchen zu lassen, ein umfangreiches Telefonat zu führen, deine Frage zu formulieren und hier einzustellen.

Auf die Idee mit einem herkömmlichen Brief bist du anscheinend nicht gekommen, oder?

Weder eine Mail, noch ein Telefonat muss einen Nachweis deiner Mühe mit sich bringen, es ist letztlich für die Katz', wenn dein Gegenüber bestreitet, die Mail erhalten zu haben (ggf. Spamordner) und das Telefonat sich um deine Beschwerde drehte.

Ist es inzwischen wirklich schon so weit, dass kaum jemand mehr weiß, wie er ein nachvollziehbares und beweiskräftiges Dokument erstellt?

Schreib' einen Brief, teile mit, dort nie eine Leistung angefordert zu haben, deshalb sei es nicht rechtens, Geld von deinem Konto abzubuchen. Fordere zur Unterlassung auf, drohe bei Zuwiderhandlung eine Unterlassungsklage an und das Ding wird vermutlich erledigt sein.

Das darf eine halbe Stunde dauern, dann musst du den Brief nur noch frankieren und einwerfen, eine Kopie sichern und den Zeitpunkt des Briefeinwurfs notieren, hilft vielleicht zusätzlich. Dann kannst du nachweisen, etwas unternommen zu haben und ggf. weitere Schritte bei Zuwiderhandlung in die Wege leiten. Vom dritten Schritt, einer Anzeige zu reden, bevor der erste getan ist, halte ich für Zeitverschwendung.

geh zu deiner Bank und lass die dauerhaft nichtsmehr abbuchen

Würde ich tun, ja. Und bei deiner Bank eine Sperrung von den entsprechenden Konton einrichten zu lassen.

die Bank kann bei einer Lastschrift nur zurückbuchen, denen liegt nix vor. die sind laut neuestem Gesetz vom Herbt nicht mehr verpflichtet zu überprüfen ob Name und Kotonummer zusammengehören...

Vielleicht bietet sich hier eine strafbewehrte Unterlassugserklärung an, ansonsten halte dich an den Beitrag von Helmi123