Darf man den Begriff "Mac" in einem Firmennamen verwenden, ohne dass die Firma Apple etwas dagegen hat?
Wie oben schon geschrieben: Ich kenne mich mit Copyright und Markenschutz leider nicht aus, finde aber im Netz viele Seiten, die "Mac" im Namen haben und sich eben mit Apple-Produkten auseinandersetzen. Kann man das nur mit der Genehmigung von Apple oder geht das auch so? Grundsätzlich ist ja "Mac" nur ein Kürzel von "Macintosh" und selbst davon gibt es eine Obstsorte ... Falls geht, bitte um eine rechtlich fundierte Antwort und nicht nur eine Meinung. Danke!
3 Antworten
Hier ist die rechtliche Grundlage -> Markengesetz § 15 Ausschließliches Recht des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch:
"(1) Der Erwerb des Schutzes einer geschäftlichen Bezeichnung gewährt ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht.
(2) Dritten ist es untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen.
(3) Handelt es sich bei der geschäftlichen Bezeichnung um eine im Inland bekannte geschäftliche Bezeichnung, so ist es Dritten ferner untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, wenn keine Gefahr von Verwechslungen im Sinne des Absatzes 2 besteht, soweit die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der geschäftlichen Bezeichnung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt."
Da es auch MacPaper und MacGeiz gibt als geschäftlichen Bezeichnung = Firmenname, kommt es darauf an, was du außer "Mac" noch verwendest für deine Firma.
"MacIntosh" ist aber gar kein Firmenname, sondern ein Markenname. Deshalb lies dazu mal Markengesetz § 14.
Gruß aus Berlin, Gerd
Mac ist grundsätzlich und zuallererst mal ein Schottischer Namensteil, und hat mit Apple nicht das ALLERGERINGSTE zu tun (MacGregor, MacCormack, MacWasauchimmer)
Und gschürtz5t bei Apple ist allenfalls der begriff "Macintosh", aber nicht die Kurzform.
McDonakds (DAS Mc ist eine Kurzform davon) hat ja auch mit Apple nix am Hut!
hier stimme ich meinem vorschreiber vorbehaltlos zu, erinnere aber an den streit mit der betreiberin eines bonner cafe's wegen des logo's selbiger lokalität. welche kriterien apple an seine "markenrechte" knüpft, wird wohl deren geheimnis bleiben. aber die buchstabenkombination "mac" wird sich wohl nicht markenrechtlich schützen lassen, sonst hätte beispielsweise die firma toom baumarkt sicher schon probleme mit den kaliforniern, denn wie werben die gerade: respekt, wer 's selber MACht...