darf man Bäume auf Privatgrundstück fällen - und wann?

13 Antworten

Hallo seekir,

wichtig wäre zu wissen, wo Sie wohnen. Das ist im Landesrecht geregelt und (Sie ahnen es sicherlich schon) hat jedes Bundesland seine eigenen Gesetze.

Seit 2010 gibt es ein Gesetz, dass Privatpersonen verbietet, in der Brutzeit Bäume zu fällen. Man darf also nicht ganzjährig fällen. Wenn Sie mir noch verraten in Welchem Bundesland Sie leben, dann kriegen wir auch sicherlich raus, ob Sie den Ahorn fällen dürfen. Weiterhin ist es wichtig zu wissen, wie groß der Baum ist.

LG Jan

Nein, darf man nicht.

Für nähere Infos und eine Genehmigung musst Du einmal bei deiner Stadtverwaltung nachfragen.

Das hat nicht nur mit der Jahreszeit zu tun, sondern auch mit dem Tierschutz. Auch ist es von abhängig, wie hoch und groß der Baum ist. Evtl. musst Du sogar, wenn die Erlaubnis erteilt werden soll, einen Ersatzbaum pflanzen.

Das kann man pauschal nicht beantworten, es kommt darauf an, wo Du wohnst. Du solltest mal "Baum fällen" zusammen mit Deinem Wohnort googeln.

Wer viel fragt bekommt viele Antworten. Aber grundsätzlich gilt die kommunale Baumschutzsatzung (die nicht unbedingt notwendig ist) bzw. die Baumschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Und wenn du niemanden auf der Gemeinde fragst und dann noch böse Nachbarn hast dann rächt sich die Fällaktion unter Umständen.

Das liegt in der jeweiligen Ortssatzung. In manchen Gemeinden dürfen Laubbäume nur in Notfällen gefällt werden (Gefahr im Verzug)

Meistens sind die Bäume ab einen bestimmten Stammdurchmesser unter Schutz.

Während der Brutzeit der Vögel dürfen überhaupt keine Bäume gefällt werden.