Vermieter will Bäume im Garten fällen

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Erst einmal. Ich lasse mir auf meinem Grundstück auch nicht von anderen Menschen vorschreiben, was ich dort mache und was nicht. Wenn ich den Mietern die Nutzung oder Benutzung des Gartenanteils gestatte, heißt dies doch noch lange nicht, dass diese dann auch dort alleiniges Entscheidungsrecht über Gestaltung und sonstiges haben.

Zu den Bäumen, in den Gemeinden gibt es eine Verordnung, was Fälltechnisch und Schnittechnisch wann und wie erlaubt ist. Wenn ihr meint, dass der Vermieter den Baum illegal abholzen will, dann ist euer Ansprechpartner das Gemeindeamt, das Grünflachenamt oder das Umweltamt. Die Baumschutzsatzung geht nicht von der Höhe der Bäume aus, sondern greift erst ab einem festgelegten Stammumfang in festgesetzter Höhe.

Birken sind schnellwachsende Bäume, aber sie leben nicht eweig. Es kann auch eine Schutzmaßnahme sein, den Baum zu fällen.

Wenn der Vermieter einen Baum fällt und danach eine festgelegte Ersatzpflanzung anlegt, ist damit auch der Erfüllung der Baumschutzsatzung Genüge getan.

Haselbüsche, da kannste neben stehen bleiben, so schnell wachsen die. Wir haben sie auf 2 Seiten unseres Gründstückes, weil sie halt so schnell und Problemlos nachwachsen und hervorragendes Brennholz für den Kamin liefern.

Abschließend möchte ich noch anmerken, dass es jedem Gewächs nur gut tut, wenn es in irgendwelchen Abständen denn auch mal gründlich zurückgeschnitten wird. Sonst verwildert es nur oder wird zu groß und damit wiederrum schwächst es sich selbst, besonders wenn es in einem üblichen Stadtgarten beheimatet ist.

Merzherian  28.08.2012, 20:55

Danke für das *chen :-))

Furnier  14.09.2012, 18:08
@Merzherian

Deine letzte Aussage ist unnötig und falsch.

Ob er eine Fällgenehmigung braucht, hängt von der Baumverordnung ab, die bei euch in der Gemeinde gilt. Normalerweise braucht man für Birken keine Fällgenehmigung, denn leider wachsen sie wie Unkraut und wurzeln sehr tief, so dass anderen Pflanzen das Grundwasser "abgesaugt" wird. Letztlich gehören diese Bäume dem Vermieter. Ihr Bestand ist nicht in eurem Mietvertrag enthalten, also muss der Vermieter euch weder benachrichtigen noch gar um Zustimmung fragen.

Ich weiß nicht genau auf was du hinaus willst? Hast du tatsächlich Angst um die Bäume oder um DEINEN Schatten?

Die Sache mit der Fällgenehmigung regelt die entsprechende Ordnung eurer Gemeinde (Baumschutzsatzung???). Liegt diese vor oder wird nicht benötigt kann der Vermieter fällen und pflanzen wie er lustig ist. Der Grund und Boden gehört ja nach wie vor Ihm und die im MV vereinbarte Gartennutzung wird unabhängig vom Baumbestand nach wie vor erfüllt.

Da gibts in meinen Augen keinen Grund zu meckern...

Reissnagel 
Fragesteller
 27.08.2012, 14:00

Nein. Schatten werfen die Bäume nicht (ich wohne im 2. Stock), das Grundstück, bzw meine Wohnung könnte dann von jedem eingesehen werden (ich wohne in einer relativ dicht bebauten Siedlung). Vor Allem geht es mir darum. Zum Teil auch um die Bäume, die machen viel aus in Sachen Optik des Gartens...

das darf er. wenn ihr die Bäume oder auch nur einzelne lieber behalten wollt dann sprecht doch alle mal mit ihm.vllt. lässt er mit sich reden.

sei doch froh, wenn die Birke wegkommt, da kommen doch immer nut Pollen und andere Rückstände in die Wohnung, das ist richtiges Unkraut.