Ist der eigene Wald wie ein Privatgrundstück?

9 Antworten

Auch dort kannst du nicht tun und lassen was du möchtest. Bei der Bebauung benötigst du eine Baugenehmigung. Und je nach Bundesland auch zum fällen von Bäumen eine Genehmigung der Gemeinde. Da gibt es Baumschutzverordnungen oder auch Baumschutzsatzungen.

gilt nicht für waldnutzung

@wollyuno

da bin ich mir nicht so sicher. Aber wenn du es sagst. Ich weiß von unseren Waldbesitzern das sie Ihren Privatwald pflegen müssen und nicht so einfach Bäume fällen dürfen. Hat was mit Naturschutz zu tun.

Wald unterliegt genauso bestimmten Vorgaben - in diesem Zusammenhang Waldgesetz und Baurecht = daher besser trennen:

Scheune bauen unterliegt dem Baurecht = im Außenbereich ist Bauen nicht erlaubt, es sei denn man kann eine sog. Priviligierung für die Forstbetrieb (in dem Fall) begründen, aber auch dann braucht man eine Genehmigung...

Wald (Bäume fällen usw.) wird durch das Waldgesetz (Bundes- und Landesgesetz) geregelt, dort ist eine sog. sachgemäße oder ordnungsgemäße Bewirtschaftung definiert = diese läßt zwar meist weite Spielräume, aber die Ziele der Waldgesetze (Erhalt der Waldfläche, der Leistungsfähigkeit, Biodiversität usw.) dürfen nicht gröblich vernachlässigt werden. Beispiel: Kahlschläge sind ganz oder unter bestimmten Umständen (Größe, Lage, Schutzwald) verboten usw.

Dazu kommt noch der Artenschutz/Naturschutz/Wasserschutz/Landschaftsschutz - da kann es schon sein, dass man nicht jeden beliebigen Baum fällen darf (z. B. einen Horstbaum oder sowas)

In der Regel trifft sich das mit den "normalen" Zielen eines Waldbesitzers, der sein Vermögen nicht ruinieren will und ggf. Ertrag erwirtschaften will...

usw.

am besten Du läßt Dich vom Förster vor Ort (dem vom Forstamt, nicht dem vom Privatwaldbesitzer nebenan) beraten, der kann auch was zu Förderungen etc. sagen...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hei, ChitoSon, fast : Nein. Du darfst nicht wahllos Bäume fällen, du darfst nicht wahllos bauen. Es gibt (in NRW) ein Landeswaldgesetz, in dem festgelegt, wo was laut Landesplanung Wald ist und zu bleiben hat - und Bauen im Außenbereich darf man (zum Schutz der Natur) erst recht nicht. Du darfst deinen Wald nicht einmal einzäunen (es sei denn als Schonung und dergl.) - denn der Erholungsnutzen des Waldes ist gesetzlich für alle da. Und so. Grüße!

Theoretisch ja. Ab einem gewissen Ausmaß benötigst du dann aber natürlich auch entsprechende Baugenehmigungen.