Äste ragen weit übers Grundstück

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Immer alles nur schriftlich bitte! Der Stadt muss du bitte eine Aufforderung schreiben, dass zur "möglichen Jahreszeit" die Äste gestutzt werden müssen!

Wenn auch weder im Herbst noch im Frühjahr - trotz deiner erneuten Nachfrage - etwas passiert, musst du ihnen mitteilen, dass du ein Unternehmen beauftragen wirst, welches den Überhang entfernt - selbst verständlich zu ihren Kosten, denn die Rechnung wird ihnen zugehen!

Besser ist es jedoch dem Mieterschutz-Bund beizutreten bzw. dem Hauseigentümer-Bund, was jedenfalls preisgünstiger wird, als einen Rechtsanwalt einzuschalten, was du sonst jedoch tun müsstest :-)Gruss Inga

Die Rechnung wird der Stadt zwar zugehen, diese aber unverzüglich wegen Sachbeschädigung klagen, also keine gute Idee. Da die Stadt nicht nur für ein Grundstück zuständig ist, "sind längere Wartezeiten in Kauf zu nehmen ". Auch wenns ärgerlich ist. Mich wundert eher, dass ihr euch nicht schon früher ( als die Bäume noch kleiner waren ) an die Stadt gewandt habt.

@dingdong21

Hallo dingdong21 - ja, du magst recht haben mit deinen Überlegungen, dennoch müssen sie ja "irgendwo" schriftlich anfangen sich zu beschweren. Gruss Inga

wenn die verjährung greift hast keine chance mehr

Ist so nicht ganz richtig, die Stadt muss sich als Grundstückeigentümer genauso an die Vorgaben halten, wie der private Eigentümer. Schriftlich auffordern zum Ortstermin, die sind da auch sehr zuvorkommend. Zusammen mit dem zuständigen Gartenmeister ansehen, die Probleme schildern , du wirst angenehm überrascht sein. ( ich arbeite selbst bei der Stadt , daher weis ich wie das abläuft ;o) )

@dingdong21

ich hatte einen nachbar,der hat wegen meinem baum geklagt,verjährung war überschritten,keine chance,der baum steht heut noch

Hier ein Auszug aus dem BGB (Ich hoffe ich darf das so machen?):

§ 910 BGB Überhang

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.

(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.

Und noch ein, zwei Links:

baumpruefung.de - Urteile der Amtsgerichte

Nachbar Nachbarstreitigkeiten Bäume Sträucher Überhang ...

Viele Infos findest Du bei Google unter:

Überhang Nachbarrechtsgesetz

Wenn die Verjährung nach der Anpflanzung gegeben ist "nur" die Chance, wenn der/die Bäume "krank" werden oder sind. ABER, bei der Neuanpflanzung dann auf die Abstände achten!!!!

Bäume vertragen sehr sehr schlecht bestimmte Materialien an den Wurzeln. Kupfersulfat ist eines davon. ABER, Bäume spenden auch viel Schatten, den man auch genießen kann.Der gleicht den evtl. Laubfall auch gern aus.

Wenn von den Ästen keine Gefahr für Gebäude oder Menschen ausgeht, gibt es keinen Grund, die Äste zu beschneiden. Da habt ihr Pech gehabt.

Werden Bäume zu dicht an der Grundstücksgrenze gepflanzt, kann man nur einige wenige Jahre dagegen protestieren. Danach ist die Chance vertan....

Ich habe auch jahrelang gegen solch einen Baum gekämpft. Keine Chance ! Erst wenn er krnak wird und eine Gefahr von ihm ausgeht, kann er gefällt werden.