9. Sinfonie (Beethoven) - Urheberrecht

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also, die bisherigen Antworten haben stellenweise den richtigen Ansatz - doch wird dann meist nur Schwachsinn vezapft - wohl aus hörensagen oder sonstwas.

Ich mache es einfacher - ich sage dir was du nicht benutzn darfst... alle bereits erschienen Werke darfst du nicht verwendenn, schon gar nicht die von den Windows Beispieldateien!

Richtig ist, das Urheberrecht endet 70 nach dem Tod des Urhebers und nicht mit dem der Musiker die mitgewirkt haben - somit ist die Antwort von " bbbssx " schon mal absolut sinnentleert. So - nun spinnen wir den Faden mal weiter... Wurde das Urheberrecht vererbt, dann läuft diese Frist erneut an mit dem Tod des Erben ect pp.

Den Link von " akino47 " braucht man auch nicht anklicken, der führt nur zum Gesetz, hilft dir aber nicht bei deinem Problem... " Kurushiyama " hat den richtigen Ansatz, verirrt sich dann aber in völlig nichtzutreffendes...

Wenn jetzt en Aufschrei durch die Menge geht - keine Panik die Erklärung folgt!

Du dürftest das Werk von Beethoven nur dann benutzen, wenn du es selbst hast einspielen lassen! Alle Werke die auf Grundlage des gemeinfreien Werks erschienen sind, sind Produktionen von diversen Verlagen, Labesl Orchesterleiter ect pp - die haben ihren eigenen Schutz erworben.

In einem Satz... bereits erschienene Werke darfst du nicht verwenden, jederzeit aber wenn du es selbst erscheinen lässt. Du darfst also nicht die Version von Karajahn mit der Kölner Symphonie oder mit der Budapester oder mit der Wiener verwenden oder all den anderen die es schon mal aufgeführt haben oder aufgenommen. Wenn Du aber es selbst einspielst, oder einspielen lässt, dann darfst du es verwenden.

Ansonsten gilt - Keine Verwendung nach § 15 UrhG i.v.m. §§ 16 - 24 UrhG ohne Erlaubnis nach § 31 UrhG, sonst droht Abmahnung, Schadensersatz und Unterlassung nach § 97 u. 97a UrhG oder Geldstrafe oder haft nach § 106 UrhG

Um " MinEcRafTCreep " noch einen Dämpfer zu verpassen - die Löschung oder Sperrung auf YouTube schützt keinesfalls vor Ansprüchen Dritter bei Urheberrechtsverstößen. YouTube löscht deshalb, um nicht selbst bei einem Verstoß in der Störhaftung zu hängen, das hat aber mit Ansprüchen gegen dich nichts zu tun, die bestehen trotzdem, da der Versuch schon strafbar ist.

PixlerExperte 
Fragesteller
 11.12.2011, 13:47

Vielen Dank für diese Antwort. Nunja dann fange ich mal an etwas selber zu spielen.

Schwierig.

Das Stück selbst dürfte nicht mehr urheberrechtlich geschützt sein, die einzelne Interpretation (sprich: Aufnahme) schon.

Das heißt Du bräuchtest eine Aufnahme, die unter einer entsprechenden Creative Commons Lizenz verfügbar oder Public Domain ist.

Rox84  05.05.2020, 15:07

Richtig. Die Partieturen dürfen x-beliebig übertragen und auch gespielt werden, aber nicht als Eigenkomposition in Anspruch genommen werden. Das was Beethoven mit seiner Handschrift geschrieben hat, gehört auch mit seiner Unterschrift von ihm. Punkt. Am Ende würde es sowieso rauskommen, das man eine Null in Notenschreiben ist und nur abgeschrieben hat und sich nur an seiner Genialität als Komponisten bereichern wollte. Wenn man keine Noten kann, würde ich lieber mit einem Programm die Partieturen enthalten, das Stück übertragen und so klingen lassen wie ich es hören möchte. Das macht dann auch keine rechtlichen Probleme oder Geldsorgen.

Rox84  05.05.2020, 15:12

Auch dürfen die Noten an sich, die Beethoven so geschrieben hat, auch nicht verändert werden, aber mit unterschiedlichen Instrumenten darf aber zu jeder Zeit gespielt werden.

das urheberrecht bei musik erlischt 70 jahre nach dem tod des komponisten, daher ist klassische musik in der regel frei

guckst du hier:

http://www.buzer.de/gesetz/4838/b12990.htm

PixlerExperte 
Fragesteller
 10.12.2011, 12:00

Aha, also dürfte ich seine 9. Sinfonie nehmen?

akino47  10.12.2011, 12:04
@PixlerExperte

ja, es gibt vermutlich keine nachkommen, die das urheberrrecht immer wieder verlängert haben.

die 9. ist nicht mehr urheberrechtlich geschützt weil der gute Beethoven schon über 70 Jahre lang tot ist. aber die die das gespielt haben Leben bestimmt noch also darfst du sie ohne ihre Genehmigung nicht verwenden, es sei den du spielst die 9. selber auf dan bist du der Urheber und kannst es verwenden wie du willst.

leider habe ich kein XP mehr um dir die Interpreten zu nennen

Rox84  05.05.2020, 15:02

So wie es deutsche Grammophon oder Decca eingespielt hat darfst du es nicht noch mal verwenden, außer du hast die ganzen Partituren und ein solches Musikprogramm wo du Originalklänge der Instrumente hast und Noten eingeben kannst und je nach dem wie du die Instrumente an Klang, Lautstärke usw... einstellst, klingt es dann auch anders, also nicht so wie es dir z.B. vom Dirigenten Herbert von Karajan gefällt. Was du nicht selber von dir aufgenommen oder gespielt hast, kann nicht weiter verwendet werden, denn dann würdest du dich an deren Werken bereichern, wenn du es vermarkten und somit auch Erfolge erzielen würdest. Schöner ist es doch wenn du deine eigene 9. Sinfonie dank Musikprogramm aufnimmst, so hat diese seine eigene Note und du bekommst auch rechtlich keinen Ärger. Also deren Einspielungen > von Decca oder Deutsche Grammophon darfst du nicht verwenden, den gleichzeitig sind diese auch mit ihren Namen geschützt und würde das Urheberrecht verletzen. Also Weitervermarktung nicht erlaubt, dazu zählt auch für deine Videos usw... die du bei Youtube oder anderswo Öffentlich präsentierst, außer du nutzt es für den Eigenverbrauch, gänzlich nur für dich privat.

man kann bei youtube 10.000 euro verlieren ? :O scheiße...

das einzige was ich bisher durch das Hochladen von Urheberrechtlich geschütztem Content erfahren hab, war das löschen meines Accounts... ist auch nicht erwünschenswert aber besser als 10.000 euro strafe !