Darf man Arbeitsgelegenheiten ablehnen?
Guten Abend ihr Lieben,
ich bin grad in einer hitzigen Diskussion mit einer Freundin. Sie hatte heute auf der Arbeit (Grundschulbetreuung) eine junge Dame die sich dort von Amt aus vorgestellt hat (Arbeitsgelegenheit). Diese hat wohl von Anfang an gesagt, dass sie lieber einen anderen Job/eine Ausbildung machen möchte und das in der Kita. Zudem sagte sie, dass sie eine Stunde dort hin/zurück fahren müsste und ihr die Leute dort total unsympatisch sind und sie sich absolut nicht wohlen würde. Die anderen Kollegen fanden sie wohl sehr nett aber haben selbst gesagt, dass sie sich lieber eine Ausbildung suchen soll. Meine Freundin ist aber der Meinung, dass man nicht einfach so eine Arbeitsgelgenheit ablehnen kann. Ist das Richtig? Die Dame hat wohl sofort eine Mail an ihre Sachbearbeiterin geschrieben und dieser erklärt, dass der Job nichts für sie ist und sie sich dagegen entscheidet. Ich selbst arbeite in einer komplett anderen Branche und habe keine Ahnung von solchen Arbeitsgelenheiten ^^
7 Antworten
Es gibt berufe die nicht für jeden was sind und mal Ehrlich dazu gehören auch berufe die zb mit Kindern zu tun haben!
Dem Amt ist es egal ob man geeignet ist oder nicht das Amt fordert einen sogar zum lügen bei einem Vorstellungsgespräch auf!
Auch wen man Arbeitslos ist hat man 3 mal das recht etwas abzulehnen nur der Grund ist dann auch wichtig sich nicht wohlfühlen wäre kein Grund! Jemand der nichts mit Kinder zu tun haben Will oder kann wäre in einer Kita völlig fehl am platz!
Also ja man darf Arbeitsangebote ablehnen wen man einen guten Grund hat !
Besonders da es dem Amt egal ist was man gelernt hat oder was man nicht kann !
Eine _Ausgelernte Köchin die irren Beruf nicht ausübt weil er zu sehr auf die Nerven ging kann man zb ja auch schlecht einfach u einer Kita setzen!
Aber so wie die Dame sich gegeben hat wird sie noch ärger mit dem Amt bekommen!
Oder das Amt mit ihr! Nämlich dann wenn sie ohne Erlaubnis zugewiesen wurde. Das käme Zwangsarbeit gleich und Zwangsarbeit ist strafbar. Bei mir würde es der Sachbearbeiter nur einmal versuchen dann nicht mehr.
Ich hätte damit keine Probleme es abzulehnen, die machen nur was mit meiner Erlaubnis, ansonsten gibt es eine Dienstaufsichtsbeschwerde und wenn das nicht fuchtet einen Strafantrag. Es ist nämlich verboten jemanden ohne deren Einwilligung einer Maßnahme oder Arbeit zuzuweisen. Das käme Zwangsarbeit gleich und Zwangsarbeit ist in Deutschland verboten. Leider wehren sich noch viel zu wenig Betroffene. Wenn die Person die Erlaubnis gegeben hat ist es jedoch was anderes.
Liebe herzilein, Dir wurde schon mehrfach erklärt, dass dies keine Zwangsarbeit ist.
Wenn ein Job von der Behörde als "zumutbar" klassifiziert ist und man ihn ablehnt, werden die Sozialleistungen gekürzt (leider). Wie ist denn die Situation genau? Bezieht die Frau Arbeitslosengeld II (Hartz 4)?
ALG 2 ist Hartz 4 :) Wenn sie ohnehin anstrebt, die Ausbildung in der Kita zu machen, ist sie ja in Zukunft nicht mehr auf Hartz 4 angewiesen und dementsprechend ist es wurscht, ob sie den Job in der Grundschule annimmt oder nicht. Wann würde denn die Ausbildung beginnen? Jetzt sofort oder nächsten Herbst?
Eigentlich darf man das nicht ablehnen.
Allerddings gibt es Ausnahmen: Sie fühlt sich den Ansprüchen nicht gewachsen beispielsweise.
Es sind halt 40 Kinder pro Gruppe und 3 Erzieher, ist halt schon einiges :D sie sagte ja, dass es nicht ihr Ding ist und sie lieber in einer Kita eine Ausbildung machen möchte.
Ok. Dann wird wohl auch nichts passieren.
Dann soll sie sich für die Ausbildung bewerben und wenn sie Voraussetzungen noch nicht erfüllt vielleicht einen BFD in einer Kita machen.
Man darf sowas ablehnen und zwar wenn es ohne Erlaubnis zugewiesen wurde.
Meine Freundin ist aber der Meinung, dass man nicht einfach so eine Arbeitsgelgenheit ablehnen kann.
Und damit hat sie recht. Es mag zwar verständlich sein, dass besagte Dame eine Ausbildung machen möchte - nur zumindest so lange sie keinen Ausbildungsplatz hat, hat sie alles dafür zu tun ihre Bedürftigkeit zu verringern / zu beseitigen und dafür sind ihr auch entsprechende Wegezeiten zuzumuten.
Sie darf nicht einfach ohne Erlaubnis von ihr zugewiesen werden. Das ist gegen das Gesetz.
Darum geht es auch nicht - sie bekommt ein Stellenangebot offeriert und hat sich dort zu bewerben und vorzustellen. Ende der Durchsage.
Und wenn sie dort durchblicken läst, dass sie keinen Bock hat dort zu arbeiten, dann kann dieser potentielle Arbeitgeber diesen Eindruck den er vom Bewerber gewonnen hat dem JC weiterleiten.
Soweit ich es von meiner Freundin weiß, bekommt sie ALG2, keine Ahnung ob das Hartz 4 ist oder nicht :D Ich kenne mich null aus, sorry. Aber sie ist wohl 25, hat ein sehr gutes Zeugnis und würde gerne eine Ausbildung zur Erzieherin in einer Kita machen. Das Amt wollte mit der Stelle schauen ob die älteren Kinder etwas für sie wären. Die Kollegen meiner Freundin haben ihr auch gesagt, dass sie es besser nicht tuen soll wenn es ihr nicht gefällt.