Angebot Arbeitsgelegenheit trotz minijob

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Ablehnen kannst du das natürlich,aber wenn du weiterhin Leistungen bekommen möchtest,würde ich dieses Beschäftigungsangebot annehmen,das ist ein so genannter 1 Euro Job !

Da bekommst du keine 1,50 € im Monat,sonder pro Stunde und das ohne jegliche Abzüge.

Bei deinen 120 € bleiben dir nur 100 € Grundfreibetrag + 20 % von den übersteigenden 20 €,also noch mal 4 € dazu. Du hättest also 104 € Freibetrag und 16 € würden dir auf deinen Bedarf angerechnet.

Machst du diesen 1,50 € Job,hast du bei 80 Sunden im Monat 120 €,also schon 16 € mehr und wenn du deine Arbeitszeiten mit der Beschäftigung vereinbaren kannst,kannst du diese auch weiterhin machen und zusätzlich deine 104 € an Freibeträgen kassieren.

Denn diese 1,50 € pro Stunde gilt nicht als Einkommen,sondern als Aufwandsentschädigung,so das du zusätzlich deine Freibeträge auf Erwerbseinkommen geltend machen kannst.

Isomatte und VirtualSelf haben sich ja schon ausführlich ausgelassen, dann steuere ich mal noch das bei, was ich noch zusätzlich machen würde:

Ich würde dem Sachbearbeiter nachweisbar einen Brief schicken in dem ich eine schriftliche Antwort verlangen würde, wie ich das mit meinem ihm bekannten Minijob vereinbaren solle, ob ich den kündigen soll, oder wie er sich das vorstellt. Verweise darauf, dass Du den Minijob ohne seine ausdrückliche schriftliche Aufforderung nicht kündigen wirst, da Du sonst gegen § 2 SGB II verstoßen und Dich dadurch angreifbar machen würdest.

Für den Fall, dass die Arbeitszeiten im 1,50 € Blödsinn mit Deinen Arbeitszeiten im Minijob kollidieren sollten, weiße den Sachbearbeiter ebenfalls in dem Schreiben darauf hin, dass Du Kündigungsfristen einzuhalten hast und keinesfalls vorher diese "Arbeitsgelegenheit" aufnehmen kannst, außer er würde Dir vorher schriftlich zusichern, dass das Jobcenter für etwaige Regressforderungen des Arbeitgebers wegen Vertragsbruches in voller Höhe aufkommen wird.

Außerdem wie von VirtualSelf schon beschrieben gibt es ganz genaue Anforderung an diese sogenannten "Arbeitsgelegenheiten" sie müssen ganz klar zusätzlich sein, sollte sich während der Arbeit herausstellen, dass dies vorher eine Firma, oder ein Festangestellter gemacht hat, suche Dir sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und lasse den eine Feststellungsklage einreichen, dann stehen die Chancen nämlich gut, aus der Maßnahme heraus direkt fest angestellt zu sein wenn man mit der Klage durch ist. Zu Deutsch, man hätte den Herrschaften ordentlich Salz in die Suppe geschmissen, von wegen sie wollten einen billigen Sklaven und jetzt haben sie nen neuen Mitarbeiter ;)

Erstens bekommst du 1,50€ pro Stunde, nicht pro Monat, und zweitens stellt ein solcher Winz-Job, der zudem EXTREM schlecht bezahlt ist, nicht notwendigerweise einen wichtigen Grund für eine Maßnahmeablehnung dar; das wird von der Art des Jobs und der Perspektive, die er in Hinblick auf dein zukünftiges Einkommen bietet, abhängen.

Ein guter Ansatz, um um Maßnahmen drumherum zu kommen, bietet übrigens das Berufen auf die Zusätzlichkeit bzw. die Arbeitsmarktneutralität einer solchen Maßnahme; Gartenarbeit, Malerarbeiten, Müll aufsammeln usw. .... is nich ... dafür gibt es Firmen (= Arbeitsplätze), die solche Dienste anbieten .. ;)

besprich das mit dem amt

Urknall  08.04.2014, 06:45

Aber nur schriftlich und am besten mit nem Anwalt unterm Arm dabei. ;)