Kann ich den 1 Euro Job ablehnen.

11 Antworten

Du hast die EGV hoffentlich nicht unterschrieben?

Lies mal:

"Sie haben also nur dann die Pflicht, einen sogenannten 1-Euro-Job (= „Arbeitsgelegenheit“) anzunehmen, wenn diese Voraussetzungen vorliegen. Oder anders gesagt: wenn Ihnen in absehbarer Zeit eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist, können Sie nicht dazu gezwungen werden und unterliegen im Falle einer Weigerung dann auch nicht den Sanktionen (= Kürzung des Alg2) aus § 31 SGB II.

Der Minijob, ..., stellt bereits eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dar, so dass Sie bereits aus diesem Grund nicht auf einen 1-Euro-Job verwiesen werden können"

http://www.frag-einen-anwalt.de/Minijob-gegen-1-Euro-Job---f19307.html

Daraus folgt, Du musst das nicht annehmen.

Stimmt schon, die Pflege alter Menschen ist nicht jedermanns Sache. Genauso wie Kinderbereueung. Im Sozialen Bereich kommt es ja auch sehr auf das Einfühlungsvermögen an. Deswegen finde ich es auch nicht gut wenn Leuten in solchen Jobs was aufs Auge gedrückt wird.

Aber rechtens ist es. Das wirst du wohl annehmen müssen.

Ja du musst diesen Leider machen solange du keine trifftigen Gründe hast es nicht zu tun.

Wenn dadurch zB. dein Minijob gefährdet wird, wäre dies so ein Grund.

Generell bist du verpflichtet dich nach einer Vollzeitstelle um zu sehen.

Da wirst du nicht nur abgestempelt, sondern es kommt eben auch die Sanktion.

Du kannst noch versuchen mit dem Vorgesetzten dieser Person zu reden.

Du hast doch zwei Nebenjobs! Weiß die Agentur davon!? Weil dann macht der 1€ Job keinen Sinn. Das wäre typisch für das Arbeitsamt. Gab erst eine.große Reportage über die Agentur und die Hilflosigkeit der Mitarbeiter. Gehe vorbei, kläre es ganz sachlich und freundlich! Die Mitarbeiter dort können nichts dafür, sie werden vom System gezwungen.dir sowas zu geben.

Ich denke das lässt sich klären. Wenn nicht dann mit Abteilungsleiter sprechen.

Zunächst einmal solltest du keinesfalls eine EinV unterschreiben; die Weigerung ist nicht sanktionsfähig. Haut man dir dann eine EinV per Verwaltungsakt um die Ohren, kannst du dagegen Widerspruch einlegen.

Der konkreten Zuweisung zum 1EUR-Job kannst du auch widersprechen mit dem Hinweisdarauf, dass du erwerbstätig und damit dem Arbeitsmarkt nahe bist. D.h., deine Vermittlerin hat in deinem Fall explizit zu begründen, warum und inwieweit ein Job, der vom Gesetzgeber für Arbeitsmarktferne vorgesehen ist, dir nützen kann.

Wenn du dennoch den 1EUR-Job ausführen musst (nach Widerspruch und ggf. Klage), solltest du darauf achten, keinerlei qualifizierte Arbeiten auszuführen (weder Küchenhelfer, noch Putzen, noch erst recht pflegerische Tätigkeiten), denn im Grundsatz darf ein solcher Job nur zusätzlich sein und darf nicht mit regulären arbeitsplätzen konkurrieren. Im seniorenheim bleibt da im Grunde nichts anderes als Vorlesen und mit den alten Leuten spazieren gehen ... ^^ .. womit wir wieder bei der Frage wären, wie das DIR nützen soll.