Darf man als Quellenangabe auch Zeitzeuge angeben?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, unter Angabe seines Namens und wenn Du etwa "Interview vom 20.5. 2011" oder so ähnlich hinzufügst.

jap, wenn du seinen namen nennst.

Ja, Du solltest dann aber schon genaue Angaben machen wie etwa: interviewt dann und dann, oder Zeitzeugengespräch am x.y. 2011. Ich kenne die Problematik aus Quellenseminaren - für eine einfache Arbeit ist das eher kein Problem, für höhrere Ausfertigungen (Master) reichen die Angaben dann nicht mehr so aus, dann benötigst Du eine Verschriftlichung.

Ja, natürlich. Wenn Du die Information durch eine Person "Zeitzeuge" erhalten hast, solltest Du diesen "Zeitzeugen" auf jedenfall benennen.

Wenn es sonst keine Quelle in Schriftform gibt, ja.