Darf man als Mieter in der Wohnung Fenstergitter anbringen?

7 Antworten

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Nein,da Du in die Substanz eingreifst,und das Erscheinungsbild veränderst,

benötigst Du zwingend die schriftliche Genehmigung.

Machst Du es einfach so,kann der Vermieter Dich u.U .kündigen,

in jedem Fall hat er einen Schadenersatzanspruch gegen Dich .

Nanu2316 
Fragesteller
 03.08.2018, 20:15

Vielen Dank an alle für die Antworten

Du benötigst hierfür eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter.

LG

Nein, das wäre eine bauliche Veränderung, und geht nur mit Erlaubnis des Vermieters

Wenn der Vermieter schriftlich zustimmt ,Ja ansonsten Nein.

Nein, Du brauchst dafür die Zustimmung von Haus- und Wohnungseigentümer, die des Vermieters genügt nicht.

Rutscherlebnis  03.08.2018, 20:22

Der Vermieter und der Eigentümer,kann das in Personalunion sein,oder er kann die Vertragsangelegenheiten auf einen Verwalter übertragen.Dann gilt die Zustimmung des Verwalters .

Mikkey  03.08.2018, 20:26
@Rutscherlebnis

Eine Vollmacht, sich um Vermietungsangelegenheiten kümmern zu dürfen ist noch lange nicht die Vollmacht, bauliche Veränderungen durchzuführen.

Es ist immer die Einwilligung sowohl des Hauseigentümers als auch des Wohnungseigentümers (Sondereigentümers) einzuholen. das mag dieselbe Person sein, wenn nicht, hat der Vermieter mit derartigen Umbauten nichts zu tun.

Rutscherlebnis  03.08.2018, 20:30
@Mikkey

Das stimmt schon.Für Gesellschaften und größere Liegenschaften können mehrere Eigentümer,mehrere Vermieter tätig sein.Vermutlich wären solche Vorhaben,der Einzelgenehmigung vorbehalten.