Darf man als Mieter in der Wohnung Fenstergitter anbringen?
Ich wohne quasi im EG und würde gerne Fenstergitter anbringen. Darf ich das einfach so?
7 Antworten
Nein,da Du in die Substanz eingreifst,und das Erscheinungsbild veränderst,
benötigst Du zwingend die schriftliche Genehmigung.
Machst Du es einfach so,kann der Vermieter Dich u.U .kündigen,
in jedem Fall hat er einen Schadenersatzanspruch gegen Dich .
Vielen Dank an alle für die Antworten
Du benötigst hierfür eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter.
LG
Nein, das wäre eine bauliche Veränderung, und geht nur mit Erlaubnis des Vermieters
Wenn der Vermieter schriftlich zustimmt ,Ja ansonsten Nein.
Nein, Du brauchst dafür die Zustimmung von Haus- und Wohnungseigentümer, die des Vermieters genügt nicht.
Eine Vollmacht, sich um Vermietungsangelegenheiten kümmern zu dürfen ist noch lange nicht die Vollmacht, bauliche Veränderungen durchzuführen.
Es ist immer die Einwilligung sowohl des Hauseigentümers als auch des Wohnungseigentümers (Sondereigentümers) einzuholen. das mag dieselbe Person sein, wenn nicht, hat der Vermieter mit derartigen Umbauten nichts zu tun.
Das stimmt schon.Für Gesellschaften und größere Liegenschaften können mehrere Eigentümer,mehrere Vermieter tätig sein.Vermutlich wären solche Vorhaben,der Einzelgenehmigung vorbehalten.
Der Vermieter und der Eigentümer,kann das in Personalunion sein,oder er kann die Vertragsangelegenheiten auf einen Verwalter übertragen.Dann gilt die Zustimmung des Verwalters .