Darf man als Beamter Gemeinemitarbeiter einen Yotube Kanal, Facebookseite betreiben?
Servus, habe einen Youtube Kanal und eine Facebookseite wo ich Videos poste wo ich zu sehen bin, beim Aufblasen von Luftballons oder backen von Torten und Kuchen sowie ein paar Freunschaftsspiele Challanges. Aber nix politisches oder an sich unanstänfiges.Würde ich Probleme bekommen, wenn ein Arbeitskollege ein Video von mir sehen würde. Ich arbeite im öffentlichen Dienst als Gemrindemitarbeiter. Was sind die Konsequenzen falls es mein Chef mitbekommen würde dass ich Videos produziere für You Tube, Facebook. Ich bin auf den Videos als Person zu erkennen.
3 Antworten
Du darfst alles posten, solange Du damit nicht gegen Deine Amtspflicht verstößt oder in Konflikt mit Deinen dienstlichen Aufgaben kommst.
Wenn Du damit Geld verdienst, mußt Du diese Nebentätigkeit anzeigen.
Giwalato
Na ja, als Beamter hat dein AG auch Einfluss auf deine Freizeit und dein Benehmen in deiner Freizeit. Heißt nicht umsonst ein Beamter ist 24h im Dienst:-).
Dürfte eigentlich nichts geschehen, sofern du damit keine Einnahmen hast: dann würde es wohl unter eine Nebentätigkeit fallen, welche genehmigt werden muss.
Vermeiden würde ich grundsätzlich ein Posting während AU.
Was du in deiner Freizeit machst, geht deinen Arbeitgeber nichts an. Das gilt auch für Gemeindemitarbeiter.