Darf man als Beamter Gemeinemitarbeiter einen Yotube Kanal, Facebookseite betreiben?

3 Antworten

Du darfst alles posten, solange Du damit nicht gegen Deine Amtspflicht verstößt oder in Konflikt mit Deinen dienstlichen Aufgaben kommst.

Wenn Du damit Geld verdienst, mußt Du diese Nebentätigkeit anzeigen.

Giwalato

Na ja, als Beamter hat dein AG auch Einfluss auf deine Freizeit und dein Benehmen in deiner Freizeit. Heißt nicht umsonst ein Beamter ist 24h im Dienst:-).

Dürfte eigentlich nichts geschehen, sofern du damit keine Einnahmen hast: dann würde es wohl unter eine Nebentätigkeit fallen, welche genehmigt werden muss.

Vermeiden würde ich grundsätzlich ein Posting während AU.

Was du in deiner Freizeit machst, geht deinen Arbeitgeber nichts an. Das gilt auch für Gemeindemitarbeiter.