Strafanzeige durch kleinen Diebstahl. Was sind nun die Folgen für mich(16)?

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Du hast einen Diebstahl geringwertiger Sachen nach § 248a StGB in Verbindung mit § 242 StGB begangen. 

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__248a.html

Die Polizei hat dir die 20 € aber wieder gegeben?

Das sie das mit den 20 € notiert haben, ist normal da es strafrechtlich relevant ist. Ein Staatsanwalt ( sofern es zu einer Anklage kommen sollte ) und ein Richter ( wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte ) werden sich fragen, warum du etwas geklaut hast, was du dir dem Grunde nach hättest leisten können.

Die Vorladung der Polizei braucht in der Regel 2 Wochen bis 3 Monate. 

Wichtig:  deine Eltern dürfen in der Regel deine Post zwar an sich nehmen, aber nicht ohne deine Einwilligung öffnen. Denn das ist nach § 202 StGB strafbar.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html

Bei unter 18 jährigen kann dies aber erlaubt sein, wenn der Absender vermuten lässt, dass hier Erziehung besonders Not tut.

Wenn eine polizeiliche Vorladung kommen sollte:  geh da bitte nicht hin. Es ist keine Pflicht bei der Polizei zu erscheinen. Trotz schriftlicher Vorladung musst du da nicht hin.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-erscheinen-bei-der-polizei-zur-zeugenaussage-was-tun-als-gefaehrdeter-zeuge_069447.html

http://www.hok-online.de/service-und-tipps/faq-tipps/vorladung-durch-polizei/

Wenn dich deine Eltern zwingen mit zur Polizei zu gehen, mache dort nur Angaben zu deiner Person. Auf keinen Fall Angaben zur Sache machen. Definitiv nicht. Egal was Polizei und Eltern sagen.

Und unterschreibe nichts bei der Polizei. Gar nichts. Egal, was die dir vorlegen. Wenn dich deine Eltern zwingen sollten, musst du das bei der Polizei monieren. Denn das ist Nötigung.

Saturn wird dir sicherlich innerhalb der nächsten 4 Wochen das Hausverbot schriftlich zusenden. In seltenen Fällen wird auch auf ein Hausverbot verzichtet. Meistens steht dort, für welche Saturn Märkte das Hausverbot gilt und wie lange das laufen soll.

Saturn kann dir zudem noch ein zivilrechtliche Strafe auferlegen, die aber maximal 120 € betragen sollte. Diese auch als Vertragsstrafe bekannte zivile Forderung ist üblich bei Ladendiebstahl.

Du hast gegen die Hausordnung des Ladens verstoßen, weswegen diese Forderung fällig wird.

Aufgrund das du erst 16 Jahre alt und nicht vorbestraft bist, und es sich um einen Warenwert von 8 € handelt, wird das Verfahren zu 90 % iger Wahrscheinlichkeit wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO eingestellt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html

Ist das der Fall, dann ist alles beim alten. Selbst für den sehr unwahrscheinlichen Fall einer Verurteilung:  dein Führungszeugnis bleibt definitiv sauber.

Die Höchststrafe die in deinem Fall noch auszudenken sind, wären:

Staatsanwaltschaft oder ein Richter lädt dich vor und redet in pädagogischer Art auf dich ein, dass du nicht mehr so etwas machen sollst. Beide könnten dich auch zur Jugendgerichtshilfe schicken, dass du mit denen über deine Tat reden sollst.

Das es zu einer Verhandlung oder auch nur einer Anklage gegen dich kommt, halte ich für äußerst unwahrscheinlich.

Klar hat die Polizei mir die 20€ wieder gegeben :)

Saturn hat mir schon dort mündlich verkündet, dass ich 6 Monate Hausverbot für alle Saturn und MediaMarkt Geschäfte bekommen habe... Denkst du die verschicken mir trotzdem noch ein Brief dazu???

Wäre es nicht besser bei der Polizei zu erscheinen und zusagen, dass es mir leid tut, es nicht wieder geschehen wird und so?

@klnr24

Mit 6 Monaten bist du gut bedient. Das ist das niedrigste, was die Märkte ansetzen. Auch wenn natürlich auch nur 1 Monat möglich wäre. Oft gilt das Hausverbot 12 - 24 Monate.

Das Hausverbot gilt auch mündlich sofort als wirksam ausgesprochen. Ob die es dir nun noch schriftlich mitteilen werden, kann keiner vorher sagen.

Fast jeder Laden kann dir auch ohne Begründung, und ohne das man eine Straftat begangen hat, wirksam ein Hausverbot aussprechen.

Nein, es wäre nicht besser.

Eine extrem schwierige Frage. Da Du bisher nicht straffällig geworden bist, wird die Sache (aller Voraussicht nach!!!) nicht im Führungszeugnis erscheinen, sodass Du auch nicht als vorbestraft giltst. Wahrscheinlich wirst Du von der Polizei noch einmal vorgeladen werden. Das kann einige Wochen dauern (Behörden und Justicia arbeiten eben nicht im Akkord). Und wenn Du Dich reumütig zeigst, wird (aller Voraussicht nach) auch per Führungszeugnis niemand etwas erfahren. Freilich wird die Tat durchaus bei der Polizei bekannt bleiben, sodass es schwerere Folgen haben wird, wenn Du Dir wieder etwas zuschulden kommen lässt.

Da Du bisher nicht straffällig geworden bist, wird die Sache (aller
Voraussicht nach!!!) nicht im Führungszeugnis erscheinen, sodass Du auch nicht als vorbestraft giltst.

Informiere Dich bitte mal, welche Jugendstrafen im Führungszeugnis eingetragen werden! Daran, dass diese Tat nicht im FZ erscheint, besteht gar kein Zweifel.

Wenn's ein bewaffneter Raub gewesen wäre und er den Sicherheitsmann angegriffen und verletzt hätte, käme er vom Strafmaß her möglicherweise in den Bereich, wo das FZ betroffen wäre. Aber ein popeliger Ladendiebstahl mit 8 € Schadenssumme - niemals!

Hallo klnr24,

die Polizei leitet gegen Dich ein Strafverfahren nach folgenden Rechtsgrundlagen ein:

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§ 242 StGB - Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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§ 248a StGB -  Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen

Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

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Den nach § 248a StGB erforderlichen Strafantrag hat Saturn mit Sicherheit gestellt.

In absehbarer Zeit (wie lange hängt davon ab, wie ausgelastet die zuständige Dienststelle ist) wird die Polizei

  • einmal Dir als Beschuldigten und
  • einmal Deinen Eltern als Erziehungsberichte

anschreiben und Dich und Deine Eltern zur Vernehmung vorladen. Weder Du, noch Deine Eltern seid verpflichtet dieser Vorladung Folge zu leisten.

Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft.

Diese entscheidet dann,

  •  ob sie das Strafverfahren gegen Dich einstellt (was sehr wahrscheinlich ist, insofern es Deine erste Tat ist) oder
  • ob sie eine Hauptverhandlung für notwendig hält und Du Dich vor dem Richter verantworten musst (sehr unwahrscheinlich, insofern es Deine erste Tat ist) und der Richter dann am Ende der Verhandlung das Urteil spricht.

Im Falle einer Verurteilung musst Du aber,

  • keiner Geldstrafe und
  • keiner Freiheitsstrafe

rechnen. Wenn wird der Richter allenfalls eine Erziehungsmaßregel anordnen, die meist in Form einer Arbeitsauflage verhängt wird und später auch nicht im Führungszeugnis stehen.

Damit hat sich dann die strafrechtliche Seite erledigt.

Zivilrechtlich kommt auf Dich insofern nicht schon geschehen seitens des Geschäftes

  • ein Hausverbot (meist ein Jahr)
  • eine Forderung auch meist umgangssprachlich Fangprämie von ca. 50 ~ 100 Euro zu.

Schöne Grüße
TheGrow

Der Brief kann einige Wochen auf sich warten lassen.

Und wenn er kommt, wird der Staatsanwalt darin vermutlich mitteilen, dass er das Ermittlungsverfahren gegen Dich ohne Auflagen und Weisungen eingestellt hat. Diesen Bonus bekommt nahezu jeder Ersttäter.

Beim nächsten Mal könntest Du darauf nicht mehr hoffen.

Hallo, wenn du vorher noch nicht in Erscheinung getreten bist hast du nicht so viel zu befürchten .Ist Diebstahl geringwertiger Sachen da es unter 50 Euro ist.