darf ich zustechen, wenn ich mich bedroht fühle?

16 Antworten

Nein, nur weil du dich bedroht fühlst darfst du noch lange nicht mit dem Messer zu stechen. Erst wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht oder erfolgt liegt eine Notwehrsituation vor. Letztendlich wird beim Einsatz eines Messer ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und dann entscheidet die Staatsanwaltschaft oder ein Richter in wie weit der Einsatz des Messer gerechtfertigt war.

Nein, darfst Du nicht.

Lies §227 BGB:

(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__227.html

Eine Drohung ist kein Angriff!

PatrickLassan  30.08.2012, 19:29

Im Fall der Notwehr sollte man lieber in § 32 Strafgesetzbuch sehen. Der Text ist im BGB zwar ähnlich. aber das Strafgesetzbuch ist das bei einer Tat anzuwendende Gesetz.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html

So wie Du die Frage gestellt hast auf keinen Fall. Es kommt auf die Verhältniskeit der Mittel an . Ist dein Gegenüber selber bewaffnet oder Dir absolut körperlich überlegen und will dich ausrauben oder Dir anderweitig einen. Schaden zufügen sieht es schon anders aus . Das Beste Mittel ist die Flucht .Das hat nichts mit Feigheit zutun . Ein vermiedener Kampf ist ein gewonner Kampf .

Gruß Frank

nein weil dann du der schudluge bist. wenn er dich körperlich verletzt dann darfst du weil es notwehr ist aber wenn er dich nur anmacht oder verarscht darfst du nicht

Schneereiter  30.08.2012, 19:21

Ne ist auch nicht ganz richtig. Wenn er Dir ne blutige Nase haut darfst Du nicht zustechen. Es zählt die Verhältniskeit der Mittel .

Gruß Frank

Anton96  31.08.2012, 19:04
@Schneereiter

Es gibt keine Verhältnismäßigkeit Anforderungen im Gesetz zumindest nicht in Deutschland. Es darf nur kein grobes Missverhältnis zum zu schützenden Rechtsgut bestehen. Wenn meine körperliche Unversehrtheit gefährdet ist darf ich mich durchaus auch mit tödlicher Gewalt wehren wenn das wirklich die einzige Möglichkeit ist sich effektiv zu verteidigen. Die Blutige Nase kann also für den Angreifer durchaus tödlich enden ohne das derjenige der sich Verteidigt hat strafrechtlich belangt werden, Letztendlich wird so etwas vor Gericht landen und dort entscheidet dann ein Richter ob das ganze straffrei bleibt,

Schneereiter  31.08.2012, 22:42
@Anton96

Hallo Anton,

stimmt was Du schreibst . Habe mir mal die § 32/34 StGB angeschaut .Menno mir raucht jetzt noch der Kopf ...

Frank

Nein, die Bedrohung alleine reicht nicht aus.

Zudem darfst du zwar ein Messer mit dir rumtragen, dafür gibt es ja durchaus auch gute Gründe, aber nur mit entsprechend kurzer Klingenlänge, die eine tödliche Verletzung ausschließt.

Lediglich bei einem Angriff darf aus Notwehr heraus auch dieses, aus guten Gründen mitgeführte, Messer verwendet werden.

Wenn jedesmal Waffen im Spiel wären, wenn eine Person eine andere verbal bedroht, wäre die Menschheit schon ausgerottet.

PatrickLassan  30.08.2012, 19:25

aber nur mit entsprechend kurzer Klingenlänge, die eine tödliche Verletzung ausschließt

Das wird schwierig. Die Halsschlagader sitzt praktisch direkt unter der Haut, da reichen auch drei oder vier Zentimeter. Gute Nachricht für alle, die dennoch ein Messer mit sich herum tragen: Eine derartig unpräzise Bestimmung hinsichtlich von Klingenlängen gibt es nicht (zumindest nicht in Deutschland).

michi57319  30.08.2012, 20:23
@PatrickLassan

Schon richtig, aber es gibt klar definierte Klingenlängen, die definitiv verboten sind, mit sich rumzutragen.

Ich hatte auch eher das Taschenmesser im Kopf, als ein Kampfmesser.

PatrickLassan  31.08.2012, 07:01
@michi57319

Schon richtig, aber es gibt klar definierte Klingenlängen, die definitiv verboten sind, mit sich rumzutragen.

Falls Du das Führungsverbot nach § 42a Waffengesetz meinst, dann sind es zwölf Zentimeter bei Messern mit feststehenden Klingen. Daneben gibt es im Waffengesetz nur noch eine Regelung in Bezug auf Klingenlängen, und das sind 8,5 cm bei Springmessern. Beide Klingenlängen liegen klar über der Länge, die für tödliche Verletzungen ausreicht.