Wie hoch Schmerzensgeld,wenn man mit Messer bedroht & ausgeraubt wurde?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wird vom Gericht festgesetzt.

HausAmSee 
Fragesteller
 22.12.2010, 19:52

Das ist mir klar,aber mit was kann man da rechnen?

tintoretto  22.12.2010, 19:55
@HausAmSee

das ist leider gar nicht voraussagbar - das kommt auf den genauen Verlauf des Deliktes an. Auf jeden Fall wird die geraubte Summe zu ersetzen sein, der Rest liegt absolut im Gutdünken des Gerichtes und teils auch an den Möglichkeiten des Täters.

tintoretto  22.12.2010, 19:57
@tintoretto

danke für den Stern!

Du müsstest nachweisen, dass du Schmerzen erlitten hast, um Schmerzengeld zu bekommen. Für Schadensersatz müsstest du einen Schaden nachweisen. Also, das, was gestohlen wurde und ein eventuelles Trauma, das behandlungsbedürftig war. Viel wird dabei nicht rausspringen.

§ 250 Schwerer Raub

(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn 1. der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, c) eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder 2. der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.

(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub 1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet, 2. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder 3. eine andere Person a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Die bedrohte Person wurde ausgeraubt. Dieser Schaden muss vom Täter beglichen werden.
Ein zusätzlicher Anspruch auf Schmerzensgeld ist gegeben bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung.

Dass es Schmerzensgeld gibt für das Messer-an-den-Bauch-halten, kann ich mir nicht vorstellen.

0.- €, es sei denn, du müsstet dich aufgrund des Traumas in die Behandlung eines Psychiater oder Psychologen begeben. Dann wird das Gericht den Betrag festsetzen.