Darf ich totz bestehender Insolvenz, eine Ausbildung machen?

4 Antworten

Um ganz sicher zu gehen solltest du dich bei der Schuldnerberatung (aber bitte nur die seriösen z.b. AWO) erkundigen. Es wäre ja schlimm wenn du durch einen dummen Fehler die Restschuldbefreiung nicht bekommen würdest.

hallo, es ist völlig unverständlich, was das ausgerechnet mit den 800 € soll. von den gläubigern kann grundsätzlich immer alles angegriffen werden, ob das im einzelnen sinn macht und zu irgend etwas führt, ist eine ganz andere sache.

in der wohlverhaltensperiode musst du ausschließlich das erfüllen, was in der insolvezordnung nachzulesen ist. dein ehemaliger iv ist jetzt als treuhänder und für die verteilung der eingehenden zahlungen an die gläubiger zuständig. wenn er vom gericht nicht explizit mit der überwachung beauftragt wurde, was eher selten der fall ist, dann liegen alle entscheidungen bei dir. bei fragen und zweifeln würde ich mich an den zuständigen rechtspfleger beim amtsgericht wenden, insbesondere was die ausbildung betrifft.

wenn du noch keine ausbildung abgeschlossen hast, dann wüsste ich nicht was dagegen spräche. ich würde das mit der vereinbarkeit mit der obliegenheitspflicht, wie gesagt, über das insolvenzgericht klären, denn im zweifel entscheidet dies auch über eine versagung der rsb und nicht der th.

beste grüße bogard

Moin,

wenn du dich "bemühst" einer angemessene Tätigkeit nachzugehen, reicht das. 295 InsO.

ohne Ausbildung ist es doch klar, dass du gar nicht in den Bereich der Pfändungsgrenzen kommst.

Wie kommt der darau, dass du mindestens 800€ haben müsstest?

Meine Bekannte war bei ner Leihbude für 7,60/Std Br. D.h. 800 - 850 € Netto agbzügl 180 - 200 € / Mon Fahrtkosten.

Diese 650€ hat man ja oft in ner Lehre auch schon.

Sag dem Treuhänder, wenner in der Lage ist, dir n Job zu besorgen, bei dem du ohne Ausbildung über die Pfändungsgrenze kommst, machste das.

Wenn man z.B. bei der Zeitarbeit die Kosten abzieht die man für die Arbeit aufwändet, muss man mindestens 10€ Br/Std haben um über die pfändungsgrenze zu kommen.

10€ Std-Lohn verlangt in der Zeitarbeit die EG 4.

Wenn man mal das Handwerk ausnimmt, liegen die Ausbildungsvergütungen zumeist über 700€.

D.h. selbst als Stift kann man oft mehr verdienen wie als Leihkeule.

normalerweise spricht nichts dagegen,wenn du mit deinem insolvenzberater nicht darüber sprechen möchtest,wende dich an die schuldnerberatung

Sinalyde 
Fragesteller
 21.02.2011, 18:27

Da ich, durch den Leihfirmenwechsel schon mal angefragt hatte, zwecks ausbildung und so, kam gleich abschmetternd auf gut deutsch "alles unter 800€ kann von den Gläubigern angegriffen werden" Aber ich liege seit einem Jahr schon unter dem Pfänbaren wert... und bisher gabs keinen Gläubiger, der sich auf grund dessen ausgelassen hat... Die Ausbildung wäre für das weitere leben ein Vorteil..