Einkommen von Freund anrechnungspflichtig?

4 Antworten

BAB ist, im Gegensatz zu Leistungen nach SGB II, nicht abhängig vom Einkommen eines Mitbewohners.

( Eingetragene ) Lebenspartnerschaft - das "Vorehemodell" bevor gleichgeschlechtliche Partner heiraten durften.

Könntest es dann ja verschweigen wenn es nicht amtlich ist ( verheiratet ) ..

Ehe und Lebenspartnerschaft (= gleichgeschlechtlich) haben dein Freund und du auch nicht, wenn ihr zusammen zieht. Ihr seid weiterhin sogenannte "Lebensgefährten".

Nein,wäre nur dann der Fall, wenn er Dir gegenüber unterhaltspflichtig wäre. Ist er aber nicht als WG-Mitbewohner.

 § 5 LPartG erklärt pauschal, dass die Lebenspartner einander verpflichtet sind, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die partnerschaftliche Lebensgemeinschaft angemessen zu unterhalten.