Darf ich Roms runterladen, wenn ich das Spiel besitze?

6 Antworten

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Hallo GeiloMutze

Sagen wir mal so du kannst dafür weder bestraft noch zivilrechtlich verklagt werden, der Download als solches bleibt natürlich illegal aber belangt werden kann rein der Anbieter.

Durch den Besitz des Spiels als Original hast du die rechtmäßig erworbene Lizenz zur Nutzung lädst du das Rom nun aus dem Internet umgehst du weder selbst den Kopierschutz noch brichst du das Urheberrecht es entsteht auch kein zivilrechtlich einklagbarer Schaden wegen entgangenem Verkaufserlös.

Natürlich gilt das ganze nicht wenn du ein P2P System wie Torrent nutzt bei dem du selber zum Uploader und damit zum Anbieter für andere wirst.

LG

Darkmalvet

Also ist es OK?

@GeiloMutze

Ok ist das nicht es hat eben keine Folgen für dich da du selber nichts illegales tust.

Theoretisch könntes es jedoch schon problematisch werden, wenn du eine andere Version des gleichen Spiels runterlädst.

"Sagen wir mal so du kannst dafür weder bestraft noch zivilrechtlich verklagt werden"

Wenns dagegen Gesetze gibt, warum sollte er nicht verklagt werden können?

"Durch den Besitz des Spiels als Original hast du die rechtmäßig erworbene Lizenz zur Nutzung"

Joa er hat die Lizenz zur Nutzung, nicht zur Vervielfältigung (was ein Download darstellt).

"noch brichst du das Urheberrecht"

Inwiefern bricht er bei einer Vervielfältigung nicht das Gesetz? Privatkopie zieht nur, wenn er selbst die Roms von seinem Modul erstellt. Und das auch nur, wenn er dabei keinerlei Kopierschutz umgeht.

Nach der Begründung wäre jedweder Download legal, solange man nichts hochlädt. Das trifft aber auf DE nicht zu soweit ich weiß ;)

@Etter

Wenns dagegen Gesetze gibt, warum sollte er nicht verklagt werden können?

Für eine zivilrechtliche Klage braucht es einen Schaden der als Anspruch einklagbar wäre bei einem normalen illegalen Download wäre das der entgangene Verkaufspreis plus Umkosten, da der FS das Spiel jedoch legal besitzt liegt der Schaden bei 0.00€ und kann daher nicht eingeklagt werden.

Joa er hat die Lizenz zur Nutzung, nicht zur Vervielfältigung (was ein Download darstellt).


Welche aber auf Seiten des Downloadanbieters stattfindet derjenige der die Datei zum Download hostet macht sich wegen Urheberrechtsverletzung strafbar genau das ist der Knackpunkt an der Sache, die Aktion selber ist komplett legal aber der FS hat nicht das rechtliche Problem.

Nach der Begründung wäre jedweder Download legal, solange man nichts hochlädt. Das trifft aber auf DE nicht zu soweit ich weiß ;)

Es geht in dieser Frage um den Spezialfall wenn man das was man runterläd bereits besitzt und nur für Spezialfall gelten meine Ausführungen hier.

@Darkmalvet, UserMod Light

"da der FS das Spiel jedoch legal besitzt liegt der Schaden bei 0.00€ und kann daher nicht eingeklagt werden."

Er vervielfältigt dennoch das Spiel ohne eine entsprechende Lizenz zu haben.

Ergo kann da gemütlich wieder der Verkaufspreis + Umkosten aufgeschlagen werden. Eine Vervielfältigung hat ja wohl zweifelsohne durch den FS stattgefunden.

"Welche aber auf Seiten des Downloadanbieters stattfindet derjenige der die Datei zum Download hostet macht sich wegen Urheberrechtsverletzung strafbar"

Nach der Definition wäre jedweder Download rechtlich zulässig, da die Vervielfältigung ja über den Anbieter stattfindet.

Die Sache ist: Es wurde selbst bei Streams darüber gestritten, ob eine Vervielfältigung vorliegt, wenn es in den RAM geladen wird. Das ist definitiv anwenderseitig.

Warum sollten also Anwälte und Richter über eine Vervielfältigung auf Anwenderseite streiten, wenn es da keine rechtliche Handhabe gäbe? Und was glaube wie das ausschaut, wenn du eine permanante Speicherung hast.

Meines Wissens nach ist die einzige rechtliche Handhabe auf Seiten von Endanwendern die Privatkopie, welche eingeschränkt ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/\_\_53.html

Du bräuchtest jetzt also eine Quelle, welche einwandfrei die Ausnahme gibt und ich bin mir ziemlich sicher, dass es die nicht gibt.

@Etter

Die Vervielfältigung selber findet auf Anbieterseite statt der Anbieter bekommt das bereits vervielfältigte Endergebnis und genau das ist die Sache auf die ich hinaus will.

Um die Streaming Problematik da mit einzubeziehen dort ging es bis zu dem EuGH Urteil darum ob das Endergebnis dauerhaft vorliegt oder nicht denn im Normalfall hättest du recht das Endergebnis wird ohne Lizenz verwendet hier geht es jedoch um den Spezialfall dass der FS bereits eine Lizenz hat und daher nichts unlizenziert nutzt.

Auch ein Stream wäre dann weder abmahnbar noch bestrafbar auf Anwenderseite vorausgesetzt es handelt sich um dieselbe Version von Inhalt für die man selber die Lizenz hat, hier werden evtl auch die Auflösungen problematisch.

Um es mal einfach und allgemeinverständlich zu erklären:

Normalfall:

Jemand hat keine Lizenz und bekommt durch den Download einen unlizenierten Inhalt daher begeht er selber eine illegale Nutzung egal ob dauerhaft gespeichert oder im RAM

Spezialfall dieser Frage:

Der FS hat eine Lizenz und bekommt durch den Download einen unlizenierten Inhalt den er mit seiner Lizenz nutzen kann.

Eine Quelle hast du übrigens selber nicht präsentiert nur ein Link zu dem Gesetz welches aber eben genau diesen Spezialfall nicht auf Anwenderseite abdeckt, hierbei geht es um eine Lücke in der Defintion da ist es wenig hilfreich die Definition selber als Quelle anzuführen.

@Darkmalvet, UserMod Light

"Die Vervielfältigung selber findet auf Anbieterseite statt"

Da ist eher eine Verbreitung + ein Teil der Vervielfältigung.

Der Nutzer kopiert aber über seinen Anschluss die Dateien, er verfielfältigt sie also auf seiner Seite.

Im Endeffekt hättest du bei einer Vervielfältigung also 2 Schuldige ;)

"Spezialfall dass der FS bereits eine Lizenz hat und daher nichts unlizenziert nutzt."

Und? Er hat ja auch kein Vervielfältigungsrecht. Und ja ich weiß, dass du versuchst das klein zu reden, aber er verfielfältigt es halt durch das Downloaden über seine Leitung.

Und inwiefern sollte es einen großen Unterschied machen, ob man ein Nutzungsrecht hat oder nicht, wenn es um die Vervielfältigung geht?

Freundlicherweise hatte Ahzmandius ja sogar schon einen Link gepostet, der meine Ansicht unterstützt:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Filme-downloaden-die-man-auf-DVD-besitzt--f36389.html

Andere Quellen:

http://www.digitalwelt.org/themen/raubkopierer-sind-verbrecher/privatkopie-vs-raubkopie

http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html

https://irights.info/artikel/privatkopie-und-co/5090

@Etter

Selbst Semper hat dazu eine Aussage getroffen:

Sorry aber ich bringe hier zig Quellen um meine Aussagen zu unterstützen. Mich würde mal wirklich deine Seite interessieren (also an wievielen Stellen Leute deine Meinung unterstützen).

Semper erklärt auch in Folge dessen nochmal, dass der Upload der

Verbreitung entspricht und nicht der Vervielfältigung, was sich
ebenfalls mit meiner Interpretation deckt.

Wieviele Stimmen mehr willst du noch gegen deine Aussage O_O

@Etter

Deine Links sagen ledigtlich aus, dass es nicht unter die legale Privatkopie fällt da hast du seit 2008 auch recht.

Aber noch einmal ich habe in meiner Antwort bewusst vermieden das ganze als legal zu bezeichnen sondern ledigtlich gesagt, dass es auf seiten des FS nicht bestraft werden kann wenn du es ganz genau rechtlich auseinander genommen haben willst könnte man von dem FS die Löschung der Datei verlangen mehr aber auch nicht und insbesondere keine Geldforderung.


Der Nutzer kopiert aber über seinen Anschluss die Dateien, er verfielfältigt sie also auf seiner Seite.


Tut er nicht der Server des Anbieters sendet die Pakete aus und erzeugt damit eine Kopie der Inhalte seines Datenspeichers, der Anwender legt ledigtlich die eingehenden Inhalte als eine Datei ab und erzeugt dabei aber keine weitere Kopie sondern verarbeitet nur die Kopie die der Anbieter erzeugt hat.

Der Anbieter hingehen begeht Vervielfältigung und Verbreitung in einem.

@Darkmalvet, UserMod Light

Dann scheinen sämtliche rechtlichen Meinungen falsch zu sein.

Und wir können das Vervielfältigungsrecht abschaffen, da das nicht bestraft wird nach deiner Aussage.

Der Upload scheint nach ziemlich eingängiger Meinung unter das Verbreitungsrecht zu fallen.

Hört sich seltsam an? Ja ziemlich. Hört sich falsch an? Ja ziemlich.

Bisweilen habe ich auch noch keine bekanntere Meinung gehört, welche besagt, dass du richtig liegst. Mir wurde seitens Anwälten eher sogar meine Ansicht bestätigt (und nein leider nicht im Internet, sondern während einer Schulung).

Wie gesagt: Tut was ihr wollt, aber versucht nicht es schön zu reden.

@Etter

Diese Gesetze stammen aus einer Zeit als die Raubkopierer noch hergegangen sind und die VHS Kassetten überspielt haben oder die Filme abgefilmt haben und genau da würde der Wortlaut des Gesetzes greifen und der Verbreiter wäre derjenige jedem die Kassette zum Überspielen ausgeliehen hat.

Der Upload ist wirklich eine Verbreitung das stimmt die Vervielfältigung findet jedoch schon technisch bedingt bei jedem Download einmal auf dem Server des Anbieters statt.

Dass so viele rechtliche Meinungen darauf nicht eingehen liegt wohl nicht zu letzt daran, dass viele Anwälte die genaue technische Funktionsweise eines Paketbasierten Server-Client Downloads nicht beachten der Knackpunkt steckt hier wesentlich in kleinsten Details der Funktionsweise und genau das schließt das Gesetz eben nicht mit ein weil es zu alt ist.

Rein theoretisch deckt das Gesetz nichtmals den Fall eines normalen Downloads ab aber hier ergibt sich die Unrechtmäßigkeit aus der unrechtmäßigen Nutzung ohne Lizenz, dass jemand etwas absichtlich runterläd ohne es zu nutzen ist völlig unrealistisch und damit rechtlich nicht relevant.

Ich habe selbst schon über diesen Fall mit Leuten aus dem juristischen Bereich geredet und die überstimmende Aussage dabei war, dass die Datei als solche vernichtet werden müsste aber keine unrechtmäßige Nutzung vorliegt da durch den Besitz eines Originals eine Lizenz vorliegt.

Aber worüber diskutieren wir hier überhaupt ein normaler Download dieser Art wird wohl kaum irgendwem auffallen.

@Darkmalvet, UserMod Light

"Aber worüber diskutieren wir hier überhaupt ein normaler Download dieser Art wird wohl kaum irgendwem auffallen."

Einigen wir uns drauf: Selbst falls es irgendwie strafbar sein sollte, wirds eh nicht verfolgt, weil das Strafmaß zu gering wäre, also ja eig. ist die Diskussion n bissl unnötig xD

@Etter

Joa jetzt fällt mir wieder ein warum ich früher einen Bogen um das Thema Recht gemacht habe, belassen wir es also dabei anstatt diese Diskussion ins Unendliche zu führen und jedes kleinste Detail genau aufzudröseln...

Das frisst wirklich nur unnötig Zeit xD

@Darkmalvet, UserMod Light

Die Kopie einer Software ist nur legal wenn man sie selbst anfertigt. Eine heruntergeladene Rom bleibt daher auch illegal wenn man eine Lizenz für ein Original besitzt.

@5432112345

Das stimmt nicht ganz die Sicherungskopie darf auch woanders her stammen nur seit 2008 nicht mehr aus einer offensichtlich illegalen Quelle.

Der Besitz einer solchen illegalen Rom hat trotzdem keine Rechtsfolgen weil die Lizenz des Originals einen Bruch des Urheberrechtes und einen Schadensersatz durch entgangenen Gewinn ausschließt.

Theoretisch wäre also nur eine Beschlagnahme der Rom möglich was auf eine Löschung unter amtlicher Aufsicht hinaus laufen würde. Ob irgendein Gericht sich solcher Lappalien annehmen würde halte ich für fraglich.

Das ist eine interessante Frage:

Das UrhG § 53 sagt folgendes dazu:

(1) 1Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder Öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

2Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstüke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem Ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit Ähnlicher Wirkung handelt.

Ein Anwalt hier z.B. sieht es hier (http://www.frag-einen-anwalt.de/Filme-downloaden-die-man-auf-DVD-besitzt--f36389.html) so.

Wenn du in der Schwiiiz wärst, fällt das unter Sicherheitskopie - auch wenn diese illegal (Umgehung des Kopierschutzes) angefertigt wurde.
Ansonsten findens Nintendo co toll, wenn ihre billigst produzierte CD/DVD verkratzt und ich nochmals das Produkt bezahlen darf.

Nein.

Es sei denn die Quelle aus der du es laden willst ist offensichtlich legal.

Das herunterladen von ROMs ist genauso illegal wie das herunterladen von anderen PC Spielen oder Musik. Ganz egal ob du das Spiel schon mal gekauft hast oder nicht.

Kannst du mir vielleicht sagen wie ich die Spiele vom DS/3DS auf meinen Pc bekomme?

@GeiloMutze

Das wird nicht klappen. Dafür bräuchte man Adapter die es nicht gibt weil es verboten wäre. Die Spiele sind ja für DS entwickelt und nicht für den PC. Allein schon deshalb kann das nicht hinhauen.