Darf ich Röntgenbilder veröffentlichen?

8 Antworten

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Grundsätzlich können die Tierhalter dir das Recht zur Veröffentlichung von Röntgenbilder nur einräumen, wenn sie auch die Verwertungsrechte zur Veröffentlichung dieser Röntgenbilder halten.

Urheber der Röntgenbilder ist grundsätzlich die Tierarztpraxis oder die Tierklinik, die diese Röntgenbilder abgefertigt hat. Mit der bloßen Übergabe der Röntgenbilder an die Tierbesitzer erhalten diese noch nicht das Recht, die Röntgenbilder zu veröffentlichen beziehungsweise dieses Recht auf einen anderen zu übertragen. Mit der bloßen Übergabe erhalten diese das Recht diese zu reinen privaten Zwecken zu nutzen. Diese schließlich lediglich das Recht ein, diese in engen Familien- und Freundeskreis weiterzugeben, beziehungsweise an den persönlichen Tierarzt zur weiteren Behandlung weiterzugeben.

Zur Veröffentlichung der Röntgenbilder beziehungsweise zur Übertragung dieses Rechtes muss die Tierklinik den Tierbesitzer somit das Veröffentlichungsrecht ausdrücklich übertragen.

Die Tierklinik kann ferner das Veröffentlichungsrecht nicht an eine andere Person als die Tierbesitzer übertragen, da diese mit der ärztlichen Schweigepflicht im Widerspruch steht. Zur Übertragung das Veröffentlichungsrecht an einen anderen als den Tierbesitzer, ist es daher erforderlich, dass die Tierbesitzer die Tierklinik von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden.

Die Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Wem gehören die Röntgenbilder denn? Ich nehme mal an, deine Kunden haben die Bilder bezahlt. Theoretisch sind dann die Herrchen/Frauchen deiner Patienten auch die Eigentümer der Röntgenbilder (ist bei Menschen nämlich auch so).

Was du machen KANNST ist, dass du die betroffenen Kunden freundlich fragst, ob du die Röntgenbilder anonymisiert für deine Homepage benutzen darfst. Ein freundlicher Dialog ist nämlich immer besser als wenn im Nachhinein die eine oder andere Überraschung auftritt (selbst, wenn es rechtlich nicht zu beanstanden wäre, nützt es dir nix, wenn du den Kunden deswegen nie wieder siehst).

Ja, deswegen sagte ich ja unter der gegebenen Voraussetzung, dass ich das Einverständnis bereits habe. Dass ich um das Einverständnis der Besitzer bitten muss ist klar.

@Sternenstaub21

Dass ich um das Einverständnis der Besitzer bitten muss ist klar.

oh, mit der Einstellung bist du auf GF sicher eine Ausnahme ;) die meisten würden es einfach so machen und sich eines Tages über Post vom Anwalt wundern...

Und wie gesagt, was nützt einem am Ende des Tages selbst ein gewonnener Prozess, wenn man den Kunden ein für alle mal los ist (und der womöglich noch zur Lokalpresse läuft, etc....)

Kann sein, dass ich da eine Ausnahme bin. Aber für mich ist sowas selbstverständlich. Ich würde auch nie irgendwo mit einer Freundin auf einem Profilbild sein (WhatsApp oder so), ohne diese vorher zu fragen. Sowas ist für mich das normalste der Welt.

Natürlich, Tiere haben kein Recht auf das eigene Bild und wenn du die erlaubnis hast, sowieso. Solange das ganze anonym ist und da nicht steht "das ist der Hund von Max Mustermann der in der Musterstraße wohnt"....

Okay, danke dir. Ja klar, das sowieso nicht. Würde vllt höchstens hinschreiben "Danke für die Bereitstellung des Bildes" oder sowas aber eben ohne Name.

Ohne Namen kannst du die Bilder veröffentlichen, wird niemand die Tiere erkennen.

Danke

Man kann die Tiere darauf ja nicht erkennen, also sollte das sogar ohne Einverständnis der Besitzer gehen.

Aber sicher ist sicher. :)

Ok danke

du könntest die Tiere auch erkennen und es wäre erlaubt solange nicht der Besitzer vollständig zusehen ist

nach dem deutschen recht sind Tiere keine Lebewesen sondern Sachen da dies so ist und Sachen keine träger von rechten und pflichten sind macht sich hier niemand strafbar

Auf den Röntgenbildern sind die Besitzer nicht mit geröntgt