Darf der Arbeitgeber den Nachnamen veröffentlichen?

4 Antworten

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Es ist häufig üblich, dass Beschäftigte Namensschilder tragen. Es handelt sich dabei zwar um personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO, weil dieser häufig elektronisch verarbeitet wird um das Namensschild zu erstellen oder auf die Arbeitskleidung aufzubringen. Damit erhalten die Kunden davon Kenntnis. Folglich liegt eine Verarbeitung personenbezogener Daten vor, deren Zulässigket im Art. 6 (1) f DSGVO geregelt ist.

Darin wäre in Verbindung mit Art. 4 Nr. 7 die Zulässigkeit durch ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen (Chef) oder Dritten (Kollege zur Ansprache, Kunde Ansprache oder Beschwerde) gegeben, sofern die Grundrechte oder Grundfreiheiten des betroffenen Beschäftigten nicht überwiegen. Das ist grundsätzlich nicht gegeben, wenn die Namensschilder nur innerhalb des Unternehmens getragen werden und die Beschäftigten keinen persönlichen Kundenkontakt pflegen.

Nun könnte man ableiten, weil Du Kundenkontakt hast, hast Du ein Grundrecht oder bist in Deiner Grundfreiheit eingeschränkt. Das ist bedingt richtig, nämlich dann wenn Vor- und Nachname auf dem Namensschild stehen (Gefahr der Belästigung, Stalking, usw. Urteil des Europäischen Gerichtshofs – EuGH – vom 06.10.2015 – C-362/14).

Weil dies die Grundrechte verletzen kann, darf der Arbeitgeber nach Art. 5 (1) c DSGVO und Art. 6 (1) f DSGVO von Mitarbeitern lediglich verlangen, dass der Nachname auf dem Namensschild steht. Damit wäre es dem Zweck angemessen und auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt (Datenminimierung)

Fazit: ja er darf, aber eben nur den Nachnamen

Anila1234 
Fragesteller
 29.10.2018, 21:03

Vielen Dank für deine top Antwort Esskah! Nun weiß ich bescheid 👍

… die bei Facebook kannst du doch blockieren und du musst bei Facebook ja auch nicht deinen (echten) Nachnamen angeben… du verwendest es doch für Freunde, nicht? Die kennen den.

Csarasz  29.10.2018, 20:36

Facebook hat eine Klarnamen Pflicht

Anila1234 
Fragesteller
 29.10.2018, 20:42

Also ein Stammkunde hat mehrere Mädels kontaktiert, in Form von Einladungen zum essen usw. Blockieren kann ich diese Personen, ja das ist das eine. Nur würde mich die besagte Person aber auch nicht finden, wenn mein Name nicht öffentlich stehen würde. In der Arbeit werde ich nur per Spitzname (in keinem Zusammenhang mit richtigem Namen) gerufen. Der Chef weiß das und findet es nicht weiter schlimm. Wir sind alle erwachse Frauen und können den Herren auch selbst vermitteln, dass wir keinen Kontakt erwünschten. Nur würde wie gesagt die Problematik bzw Konversation erst garnicht entstehen wenn unsere Namen nicht veröffentlicht werden. Habe auch oft mitbekommen dass manche Herren nach Abfuhr online nicht mehr in den Laden kommen, was bestimmt auch geschäftsschädigend ist.

Auf tausenden von Kassenzetteln steht der Name der Kassiererin drauf. Das ist kein Verstoß gegen irgendwelche Gesetze.

Wenn du und Kolleginnen von männlichen Einkäufern privat belästigt wirst, kannst du das nur zivilrechtlich unterbinden.

Beim nächsten Einkauf einfach öffentlich an der Kasse, am besten dann, wenn eine lange Schlange hinter dem Typ steht, laut und deutlich sagen, daß sein Verhalten nicht erwünscht ist.

Anila1234 
Fragesteller
 29.10.2018, 21:00

Ich weiß, auch in jedem Amt, Schulen, usw. Nur dachte ich evtl. Ändert sich da mit dem neuen Datenschutzgesetz etwas. Prinzipiell finde ich das ganze ja auch etwas übertrieben, aber wenn man wirklich belästigt wird, vergeht einem der spaß, aber deine Idee ist super, ich denke mal darüber nach Michi 👍

Esskah  29.10.2018, 21:08
Auf tausenden von Kassenzetteln steht der Name der Kassiererin drauf. Das ist kein Verstoß gegen irgendwelche Gesetze.

nur weil es darauf steht, muss das nicht rechtlich korrekt sein! Es kommt immer auf den Kontext und damit auf den Einzelfall an!

michi57319  29.10.2018, 21:20
@Esskah

Alles richtig. Aber dennoch werden analoge Daten ganz anders gehandhabt. Wenn der Name auf dem Namensschild am Kittel hängt, kann der Name auf dem Bon nicht als ursächlich für diese Übergriffe angesehen werden.

Wie gesagt, wenn der "Aggressor" bekannt ist, kann man zivilrechtlich dagegen vorgehen. Das erfüllt den Tatbestand des Stalkings, der Belästigung, vielleicht auch Beleidigung, Übergriffigkeit, was auch immer das Gesetz an Ansätzen hergibt.

Von alleine wird das nicht aufhören, sich zu wehren gehört nun mal dazu, wenn man angegriffen wird. Auch in der Abwehr/Gegenwehr gibt es Eskalationsstufen.

Esskah  29.10.2018, 21:35
@michi57319
Alles richtig. Aber dennoch werden analoge Daten ganz anders gehandhabt. Wenn der Name auf dem Namensschild am Kittel hängt, kann der Name auf dem Bon nicht als ursächlich für diese Übergriffe angesehen werden.

darum geht es nicht! In der Frage steht nichts davon, dass der Name auf dem Bon abgedruckt wird und es wird zudem deutlich gemacht, dass ein "Namensschild am Kittel" nicht getragen wird.

In meiner Anwort sollte deutlich werden, dass sogar bei Namensschildern die analog erscheinen, eine elektronische Verarbeitung stattgefunden hat. Allem zu Grunde liegt mindestens das berechtigte Interesse des Arbeitgebers (Ansprache des Mitarbeiters, ordentliche Kundenbehandlung, etc.).

Demnach ist es unerheblich, ob der Name auf einem Display an der Kasse, auf dem Bon selbst oder eben via Namensschild veröffentlicht wird. Immer unter der Maßgabe, dass es nur der Nachname ist.

Eine Veröffentlichung von Vor und Nachname würde (entgegen Deiner Antwort) sehr wohl gegen das Gesetz verstoßen, egal ob "am Kittel" oder "auf tausenden von Kassenzetteln"!

Welche Zivilrechtlichen Möglichkeiten bestehen ist nicht Teil der Frage.

Bist du die Einzige, die man versucht hat über Facebook zu kontaktieren?

Welcher Art waren die Kontaktversuche?

Hast du mit deinem Chef schon darüber gesprochen?