komplette Urlaubsplanung für das folgende Jahr schon im Oktober?
Darf der Arbeitgeber bereits im Oktober seinen Mitarbeitern eine komplette Urlaubsplanung für das folgende Jahr abfordern?
8 Antworten
Er darf. Urlaubsplanung heißt nicht nur für den Arbeitnehmer Urlaub, nicht arbeiten. Für den Arbeitgeber ist es eine Planung mit vielen Tücken.
Ja, natürlich darf er danach fragen.
Warum nicht?
Im Pfegebereich und in vielen anderne Brancen ist dies durchaus Normal.
Über den Zeitpunkt, wann eine Urlaubsplanung erstellt werden soll/darf, gibt es meines Wissens keine Festlegung. Falls es einen Betriebsrat gibt, wäre es angebracht, dass dieser mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung abschließt, die beiden Seiten Planungssicherheit gibt. So ist zum Beispiel denkbar, dass in der Urlaubsplanung zunächst nur ein bestimmter Anteil des Urlaubs verplant werden muss während ein Rest für unvorhersehbare Anlässe noch unverplant bleibt. Damit wäre beiden Seiten gedient.
Selbst wenn es ein Gesetz gäbe, dass das verbietet, würde sich ein Arbeitgeber sicher nicht davon abhalten lassen es zu fordern, wenn er es haben will. Sicher ist es eine Zumutung, das steht ausser Frage, aber Du kannst nur mitspielen oder einen neuen Arbeitgeber suchen. Bei dem weisst aber dann auch nicht, welche Faxen der hat!!. Letztendlich könntest Du ihn ja auch fragen, was Du machst, wenn Du das heute noch nicht weisst. Vlt. gibt er Dir auch mehr Zeit. LG Silvie