Darf ich mit meiner Sondergenehmigung Klasse T (Traktor) Mofa fahren?

2 Antworten

§5 FeV:

Die Prüfung muss nicht ablegen, wer eine Fahrerlaubnis nach § 4 oder eine zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland berechtigende ausländische Erlaubnis besitzt.

Du besitzt keine Fahrerlaubnis, sondern lediglich eine mit Auflagen versehene Ausnahmegenehmigung, welche erteilt wurde, eben weil du keine FE hast.

Du darfst nicht mit dem Roller auf öffentlichen Straßen fahren. Du hast eine Sondergenehmigung NUR für den Traktor und sonst nichts. Würdest du erwischt werden, gibt es ne Anzeige wegen fahren ohne Führerschein und du könntest erstmal auch kein Führerschein dann dann machen weil du eine sperre erhältst