Darf ich mit einem Motorroller in einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung mit ausgeschaltetem Motor rollen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo demrondark,

Das Zeichen 220 (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html) Einbahnstraße schreibt folgendes vor:

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Ge- oder Verbot 

Wer ein Fahrzeug führt, darf die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeils befahren.

Erläuterung
Das Zeichen schreibt für den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn die Fahrtrichtung vor.

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Ordnungswidrig, kann sich also nur Jemand verhalten der ein Fahrzeug führt.

Aber nun ist ja die Frage, ob Du ein Fahrzeug im juristischen Sinne führst, wenn Du es schiebst.

Die gängige Rechtsprechung sagt zur Definition des Führens eine Fahrzeuges folgendes:

Um ein Fahrzeug zu führen, muss der Täter dafür unter bestimmungsgemäßer Anwendung der Antriebskräfte das Fahrzeug in Bewegung setzen oder in Bewegung halten.

Das beutet bei einem Motorroller ist die bestimmte Antriebskraft der Motor und nicht das herunterrollen lassen am Berg.

Somit sind die augenscheinlich eindeutigen Ausführungen meiner Vorredner nicht korrekt.

Es ist zumindest aus juristischer Sicht völlig unproblematisch, wenn man den Roller den Berg herunterrollen lässt.

Praxisbezogen kann es aber natürlich problematisch werden, wenn Dich die Polizei anhält und davon ausgeht, dass Du das Fahrzeug mit Motorkraft gefahren hast oder es zumindest mit Motorkraft in Gang gesetzt hast und diesbezüglich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige schreibt.

Dann steht Deine Aussage, dass du dich nur rollen lassen hast, gegen die Aussage des Polizeibeamten, der angibt dass er dich fahren gesehen hat. Vor allem, der Polizist kann im geschlossenen Streifenwagen natürlich nicht hören ob der Motor lief oder nicht lief und somit schnell wirklich davon ausgehen, dass Du mit Motorkraft gefahren bist.

Schöne Grüße
TheGrow

TheGrow  06.06.2016, 23:52

Offensichtlich lag ich mit meiner Ausführungen falsch. 

 Richtige Antwort siehe Ausführung von siggibayr

Zur Erfüllung des Tatbestandes "Führen" muss der Betroffene das Kfz in dessen Eigenschaft als Kfz und nicht nur als Fahrzeug geführt haben.

Entscheidendes Kriterium hierbei ist, dass das Kfz nicht mit fremder Hilfe bewegt wird.

Daraus folgt:

das Kfz wird in seiner Eigenschaft als Kfz auch dann geführt, wenn es

- ohne Motorkarft auf einer Gefällstrecke abrollt (Kommentar aus Hentschel, aaO, Rn. 349 und 516; Hentschel, aaO, Rn. 10 zu § 24a StVG)

- durch treten der Pedale (Mofa) fortbewegt wird (Kommentar aus Hentschel/Jagusch/Dauer s.o.)

- angeschoben wird (Hentschel, aaO, Rn. 516; Hentschel, aaO, Rn. 10 zu § 24a StVG und Rn. 10 zu § 21 StVG)

- durch Abstoßen mit den Füßen (Mofa) fortbewegt wird (OLG Düsseldorf, VRS 62, 193)

Durch die Rechtsprechung wurde die von TheGrow angeführte rechtliche Regelung aufgeweicht. "unter bestimmungsgemäßer Anwendung der Antriebskräfte das Fahrzeug" wurde durch die Rechtsprechung erweitert.

Folglich führst du auch das Zweirad i.S.d. § 21 und § 24a StVG, wenn es ohne Motorkraft auf einer Gefällstrecke abrollt und du hierbei die Fahrtrichtung bestimmst.

Kein Führen eines Kfz als Kfz liegt vor, wenn es ohne Motorkraft von einer Person geschoben oder auch abgeschleppt wird.

(Quelle: Fachartikel in der Zeitschrift "Kriminalistik/ Verkehrsrecht", Heft 5/2005, ab Seite 320)

TheGrow  06.06.2016, 23:50

Und mal wieder trifft zu was ich schon immer sage, man ja nie aus :-)

In Einbahnstraßen darfst du nur in eine Richtung fahren - wie der Name schon sagt. Dazu gehört auch das Rollen. Schieben darfst du allerdings.

Nein, nur schieben ist erlaubt, nicht draufsitzen oder -stehen.

Rollen heist draufsitzen; nein, Wenn; wäre Schieben angesagt.

demrondark 
Fragesteller
 05.06.2016, 13:20

Also die Antworten sind ja alle ziemlich eindeutig. Gibt es in der stvo irgendwo einen Abschnitt der das belegt?