unterbodenbeleuchtung erlaubt?

7 Antworten

Alle Fahrzeuge die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen müssen die entsprechenden Vorgeben erfüllen. Es gibt dabei den rollenden Verkehr, wie auch den ruhenden Verkehr, also z.B. das parkende Auto. Auch bei diesem ist eine solche Beleuchtung daher nicht erlaubt.

Es kommt drauf an, wo das Auto steht. Wenns bei dir auf dem Grundstück ist, gibt's keine Probleme, aber überall, wo die StVZO gilt, ist es generell nicht zugelassen.

Nein. Wenn eine nicht genehmigte Beleuchtung am Auto montiert ist erlischt die Betriebserlaubnis. Dann darf damit nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren werden, egal ob sie ein- oder ausgeschaltet ist.

und wie/wo bekomme ich die genehmigung? :P

@blackwolf90

es gibt keine,wenn es eine gäbe ist der tüv der ansprechpartner

@blackwolf90

Du bekommst gar keine Genehmigung, die beantragt der Hersteller der Leuchte in Form einer ABG, und bekommt entsprechend des Verwendungszweckes der Leuchte die entsprechende Prüfzeichen zugeordnet.

@Antitroll1234

und "illegal" ist das ganze weil...ich dadurch andere leute ablenken kann?...die an meinem haus vorbei fahren?..., aber wenn ich xenonlampen einbaue und entgegenkommenden fahrern die netzhaut von der Aderhaut brenne ist das erlaubt?

@blackwolf90

Nein, das ist genau so nicht erlaubt.

@blackwolf90

und "illegal" ist das ganze weil...ich dadurch andere leute ablenken kann?...

Es ist nicht erlaubt weil eine UBB nicht unter eine lichttechnische Einrichtung an einem Kfz fällt, dementsprechend kein Prüfzeichen für einen Verwendungszweck als UBB besitzt.

aber wenn ich xenonlampen einbaue und entgegenkommenden fahrern die netzhaut von der Aderhaut brenne ist das erlaubt?

Nein, auch Xenon-Leuchten unterliegen wie alle Beleuchtungseinrichtungen am Kfz den lichttechnischen Einrichtungen, und müssen ein entsprechendes Prüf- und Genehmigungszeichen tragen.
Selbstverständlich muss auch wie alle Beleuchtungseinrichtungen am Kfz, auch Xenon-Leuchten entsprechend den Anbauvorschriften montiert werden.

Wenn Du natürlich irgendwelche Xenonlampen verbaust ohne Zulassung, die die Netzhaut verbrennen dann ist dies wie eine UBB nicht erlaubt.

Wenn es auf öffentlichem Grund parkt nimmt es trotzdem am strassenverkehr teil. Also verboten. Darfst zb auch kein auto ohne tüv irgendwo am strassenrand stehen lassen.

Ämmm ich kenne mich nicht so gut mit den Gesetzen aus was die Beleuchtung des Unterbodens eines Autos betrifft aber gibt es nicht nicht noch so eine Regel dass das Auto 1 Woche über TÜV Ende sein darf?

@Eisblock
aber gibt es nicht nicht noch so eine Regel dass das Auto 1 Woche über TÜV Ende sein darf?

Dürfen ist der falsche Ausdruck, bis 2 Monate bleibt dies lediglich "Straffrei", schützt aber nicht vor einer Mängelkarte bei z.B. einer Kontrolle oder Feststellung der abgelaufenen HU bei einem parkenden Fahrzeug.

Ja das mein ich ja als nicht Fahrer kenn ich mich nicht so aus ich muss noch ein bisschen Warten ;)

Nein ist nicht erlaubt im Bereich der StVZO.

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